Zum Verkauf steht ein Anteil eines Seniorenwohnheims in Form einer Eigentumswohnung mit sämtlichem Zubehör wie Pflege – und Versorgungseinrichtungen. Die gesamte Anlage ist langfristig an einen Betreiber verpachtet, der auch die Gebäudepflege übernimmt. Somit sind die Kosten für die Hausverwaltung und die Rücklagenzuführung sehr gering. Ein Vermietungsrisiko ist äußerst minimiert. Diese Form der Geldanlage ist eine gute Alternative zu anderen, langfristigen Finanzprodukten. Infos auch unter: www.maerkische-immobilien.de
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Bausubstanz und Energie
Der Anbieter hat keine Informationen zum Energieverbrauch bereit gestellt.
Baujahr2015
Preisdetails
Kaufpreis
148500 €148.500 €
Hausgeld
47.54 €47,54 €
Provision für Käufer
3,57% inkl. 19% gesetzl. MwSt.
Geschätzte Gesamtkosten
153.801 €1
Kaufpreis
148.500 €
Kaufnebenkosten
5.301 €
2
Provision für Käufer (3,57%)
5.301 €
1Der angezeigte Wert ist eine automatisch berechnete Schätzung von immowelt.
2Bei den Angaben handelt es sich um ortsübliche Werte. Individuelle Kosten können abweichen.
Lage
Ranstadt (63691)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Weitere Informationen
Hausverwaltung
Die externe Hausverwaltung erstreckt sich im Wesentlichen auf die Prüfung der Zahlungseingänge und die monatlichen Auszahlungen an die Eigentümer. Typische und vorgeschriebene Verwaltungsaufgaben, analog zum WEG fallen in kleinem Umfang an. Der persönliche Aufwand für dieses Teileigentum kann vernachlässigt werden.
Mieteinnahmen
€ 6.317,-- p.a.
Widerruf
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Märkische Immobilien e.K., Frank Bruck, Humboldtstr. 3, 58511 Lüdenscheid, E - mail: info@maerkische-immobilien.de; Fax: 02351/918606 Folgen des Widerrufs: Widerruft der Verbraucher den Maklervertrag, werden die empfangenen Leistungen und die Herausgabe gezogener Nutzungen zurück gewährt. Bei einer Maklerleistung, die vom Verbraucher ihrer Natur nach nicht zurück gewährt werden kann, hat der Verbraucher als Rückgewährschuldner Wertersatz nach § 346 Abs. 2 Nr.1 BGB zu leisten.