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Haus zum Kauf599000 €599.000 €681 €/m²880 m² • 5.458 m² Grundstück
599000 €599.000 €
681 €/m²
880 m² • 5.458 m² Grundstück
Gutsanlage Riedelhof in traumhafter Lage - Nebengebäude - Neubaufläche
Merkmale
- 5.458 m² Grundstück
Haupthaus:
•Denkmalschutz
•Erhöhte steuerliche Abschreibung, Denkmal-AfA (Absprache mit dem BLfD nötig)
•Zuschüsse und Förderungen möglich (Absprache mit dem BLfD nötig)
•Raumhöhen:
EGca. 2,40 m
1. OGca. 2,30 – 2,40 m
1. DG-Ebeneca. 2,30 – 2,40 m
2. DG-Ebeneca. 2,00 – 2,10 m
Spitzbodenca. 2,50 m
•Sehr viel historischer Bestand:
- Balken/Bohlen-Decken
- Lehmwickel-Decken
- Innenwände Fachwerk
- bauzeitliche Türbestände (Türblätter/Türzargen)
- Bodenbelege (Holzdielen/Steinböden)
•Kreuzrippengewölbe im Stalltrakt (Haupthaus)
•2 Tonnengewölbekeller
•Seit 1720 im Familienbesitz
•Mit Blick auf den Weiher
Ehem. Scheunen-/Stalltrakt:
•KEIN Baudenkmal
•Ausbaureserve
•Ehem. Scheune:- größtenteils bereits abgerissen
- Neubauflächen
•Ehem. Stall: - Umnutzung zu Wohnraum möglich
•Denkmalschutz
•Erhöhte steuerliche Abschreibung, Denkmal-AfA (Absprache mit dem BLfD nötig)
•Zuschüsse und Förderungen möglich (Absprache mit dem BLfD nötig)
•Raumhöhen:
EGca. 2,40 m
1. OGca. 2,30 – 2,40 m
1. DG-Ebeneca. 2,30 – 2,40 m
2. DG-Ebeneca. 2,00 – 2,10 m
Spitzbodenca. 2,50 m
•Sehr viel historischer Bestand:
- Balken/Bohlen-Decken
- Lehmwickel-Decken
- Innenwände Fachwerk
- bauzeitliche Türbestände (Türblätter/Türzargen)
- Bodenbelege (Holzdielen/Steinböden)
•Kreuzrippengewölbe im Stalltrakt (Haupthaus)
•2 Tonnengewölbekeller
•Seit 1720 im Familienbesitz
•Mit Blick auf den Weiher
Ehem. Scheunen-/Stalltrakt:
•KEIN Baudenkmal
•Ausbaureserve
•Ehem. Scheune:- größtenteils bereits abgerissen
- Neubauflächen
•Ehem. Stall: - Umnutzung zu Wohnraum möglich
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Bausubstanz und Energie
Energieausweis
Ein Energieausweis ist für diesen Gebäudetyp nicht notwendig.
Preisdetails
Kaufpreis
599000 €599.000 €
680,68 €/m²
Provision für Käufer
Die Maklerprovision für den Käufer beträgt 4,0% vom Kaufpreis + 19 % Mwst. (0,76 %) = 4,76 %.
Geschätzte Gesamtkosten
636.497 €1
Kaufpreis
599.000 €
Kaufnebenkosten
37.497 €
2Notarkosten (1,5%)
8.985 €
Grunderwerbsteuer (3,5%)
20.965 €
Provision für Käufer (0,76%)
4.552 €
Grundbucheintrag (0,5%)
2.995 €
1Der angezeigte Wert ist eine automatisch berechnete Schätzung von immowelt.
2Bei den Angaben handelt es sich um ortsübliche Werte. Individuelle Kosten können abweichen.
Lage

Riedelhof, Emskirchen (91448)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Weitere Informationen
weitere Infos unter:
www.die-denkmalschutz-immobilie.de
Grundflächen:
Haupthaus:
EG ca. 340 m²
OG ca. 340 m²
DG ca. 200 m²
Gesamt ca. 880 m²
Ursprüngliche Wohnfläche:
EG ca. 200 m²
OG ca. 160 m²
Scheunen-/Stalltrakt:
EG ca. 609 m²
OG ca. 609 m²
DG ca. 450 m²
Gesamt: 1658 m² mögliche Pachtflächen: auch langfristig möglich:
Flur-Nr. 490ca. 5777,00 m² (Wiese bei der Hofstelle)
Flur-Nr. 492ca. 3745,00 m² (Obstwiese)
Flur-Nr. 511ca. 38.327,00 m² (Wiese)
Gesamtca. 47.849,00 m²
Informationen: Traumhafte Lage
Die Gutsanlage befindet sich in einer naturnahen Lage.
Es besteht eine gute Verkehrsanbindung zu Städten wie Erlangen (ca. 39 km - ca. 34 Min.) und Nürnberg (ca. 38 km - ca. 38 Min.).
Grundwasserbrunnen
Am Grundstück befindet sich ein Grundwasserbrunnen mit einer Tiefe von ca. 26 m. Dieser führt nach Auskunft der Eigentümer noch ausreichend Grundwasser.
Neubauflächen – Ersatzneubauten und Nutzungsänderung im Bereich des ehem. Scheunen-/Stalltraktes
Folgende Auskünfte des Landratsamt Neustadt Aisch liegen vor (Auszug):
„…Diese Gebäude stellen städtebaulich einen wesentlichen Teil des ehemaligen Gutshofes dar und müssen folglich als prägend für das Erscheinungsbild des Gesamtanwesens angesprochen werden.
Denkbar ist jedoch ein in Grundfläche, Kubatur und Gestaltung vergleichbarer Ersatzbau am bisherigen Standort, da die ursprünglichen Gebäude vom äußeren Erscheinungsbild auch zur Wahrung der Kulturlandschaft als erhaltenswert einzustufen sind.
Unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 35 Abs. 2 i. V. m. Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BauGB kann das Gebäude dann einer anderen (als landwirtschaftlichen) Nutzung zugeführt werden. Neben einer außenbereichsverträglichen gewerblichen Nutzung könnten bis zu fünf Wohnungen entstehen…“
Kanalanschluss
Die Gemeinde Riedelhof ist nicht mittels Schmutzwasserkanal erschlossen. Falls auf dem Grundstück bauliche Maßnahmen erfolgen, muss das Grundstück, lt. Auskunft der Gemeinde und LRA, mit einer vollbiologischen Kleinkläranlage ausgestattet werden.
Baurechtliche Hinweise Die baulichen Maßnahmen und geplanten Nutzungen bzw. Nutzungsänderungen sind mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Die im Exposé genannten Maßnahmen sind lediglich Vorschläge / Ideen. Genehmigungen liegen hierzu noch nicht vor. Die notwendigen baurechtlichen Voraussetzungen müssen dazu erst noch geschaffen werden. Die erforderlichen Anträge sind zu stellen und die Genehmigungen sind einzuholen. Die Bebaubarkeit richtet sich nach dem BauGB u.a. Vorschriften. Die Fa. Denkmalschutz Immobilien übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
Die in diesem Exposé angegebenen Maße sind jeweils „ca.-Maßangaben“ ohne einen „Maßstab“. Dies gilt für alle genannten Maßangaben im Exposé, Plänen, Grundrissen, Lagepläne, Katasterauszügen, usw.
Steuern sparen! Als eine der letzten Steueroasen bleibt die erhöhte steuerliche Abschreibung für Baudenkmäler. Für vermietete Objekte gemäß §§ 7 i, h EStG und für Ihr eigengenutztes Gebäude gemäß § 10 f EStG.
Die Immobilie eignet sich auch als Kapitalanlage mit Sicherheit, Schutz vor Inflation und großem Wertzuwachs. Je nach Höhe des Sanierungskosten-Eigenanteils und des persönlichen Steuersatzes sind hier teilweise erhebliche steuerliche Einsparungen möglich.
Fragen Sie Ihren Steuerberater !
Voruntersuchung / Sanierung Nach dem Kauf muss eine sog. „Voruntersuchung“ durchgeführt werden. Diese Untersuchung wird in der Regel immer „nach“ dem Verkauf eines Objektes durchgeführt, da dem BLfD (Bay. Landesamt für Denkmalpflege) nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen, um alle Objekte ohne Anlass untersuchen zu lassen. Hier sind beteiligt: Aufmaß (Pläne) – Statiker (Schadenskartierung/Tragwerkprüfung) – Bauforschung – Architekt (Nutzungskonzept). Diese wird bezuschusst (Beachte dazu: „Zuschüsse / Fördermittel).
Im Rahmen dieser Voruntersuchung wird mit den neuen Eigentümern zusammen ein Nutzungskonzept für das Objekt erstellt. Zusammen mit der gewünschten Nutzung werden auch die Kosten zur Sanierung ermittelt. Dieses Konzept berücksichtigt die Ergebnisse der Untersuchung, der Kosten und das gewünschte Nutzungskonzept – diese werden nun aufeinander abgestimmt.
Den finanziellen Rahmen zur Umsetzung geben Sie als Eigentümer vor.
Dadurch wird erreicht, dass „vor“ Sanierungsbeginn ein Konzept vorliegt, dass die Bedürfnisse und die dazu notwendigen finanziellen Mittel der neuen Eigentümer und des Objektes berücksichtigt.
So entsteht Planungs-, Durchführungs-, und Finanzierungssicherheit.
Diese Voruntersuchung ist auch notwendige Grundlage für die zu beantragenden Fördermittel.
Zuschüsse / Fördermittel Auf Wunsch erstellen wir ihnen ein Nutzungskonzept und beantragen für Sie die zur Sanierung erforderlichen Fördermittel und Zuschüsse. Nach dem Kauf können wir Ihnen bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen, nach den Richtlinien des Denkmalschutzes behilflich sein. Ausführliche Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unserer Homepage.
Über den Umfang der Sanierung entscheidet der Eigentümer und die Notwendigkeit des Gebäudezustandes, sowie die geplante Nutzung nach Abstimmung mit dem BLfD und den zuständigen Behörden. Dies jedoch nur im Rahmen der finanziellen und persönlichen Möglichkeiten des Eigentümers.
Bei der Durchführung steht das BLfD beratend und unterstützend zur Seite. Das BLfD hat auch die Möglichkeit, den Eigentümer bei finanziellen Problemen mit Fördermitteln zu unterstützen. Eine finanzielle Unterstützung ist sowohl bei der Voruntersuchung und der Sanierung, als auch später bei dringend notwendigen Erhaltungsmaßnahmen und Reparaturen möglich.
Zu diesem Zweck stehen auch weitere Fördermittelgeber, wie z.B. die Gemeinde, der Landkreis, der Bezirk, die zuständige Regierung, Bayer. Landesstiftung, u.a. zur Verfügung.
Eigenleistungen sind hier jederzeit möglich und werden auch vom BLfD anerkannt. Diese sind nach Rücksprache mit dem BLfD abzustimmen und sachgerecht auszuführen. Für den sogenannten Verwendungsnachweis werden vom BLfD
13,- €/Std. (Brutto) für Eigenleistungen und 15,50 €/Std. (Brutto) für Eigenleistungen von Facharbeitern, anerkannt. Stunden- und Tätigkeitsnachweise sind zu führen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel und Zuschüsse. Die angegebenen Beträge oder Bescheide sind immer mit dem zuständigen Fördermittel- und Zuschussgebern abzustimmen. Käufer und Verkäufer sind jeweils selbst für die Beantragung, Auszahlung oder Übertragung (von z.B. bereits ausgezahlten Mittel) und der dazu gehörigen Bescheide verantwortlich. Übertragungen von bereits ausgereichten Mitteln sind oftmals nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei der Beantragung und Ausreichung der Fördermittel und Zuschüsse erfolgen in der Regel immer Einzelfallprüfungen durch die Fördermittel- und Zuschussgeber, bezogen auf die neuen Eigentümer, das Objekt und auf das Nutzungs- und Sanierungskonzept. Wichtige Faktoren sind dabei die Denkmalwerte, denkmalpflegerischer Mehraufwand, Zumutbarkeit und Haushaltslage. Ebenso sind die notwendigen Fördermittel- und Zuschussvoraussetzungen einzuholen und zu beachten. Dem Käufer ist bekannt, dass die Angaben zu möglichen Fördermitteln und Zuschüssen ausschließlich vom Verkäufer oder Dritten stammen und nicht in der Verantwortung des Maklers liegen. Die Angaben wurden nicht auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Der Makler übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
mögliche Dienstleistungen - Kauf – Verkauf
- Voruntersuchung
- Sanierung
- Projektentwicklung / Nutzungskonzepte
- Fördermittel / Zuschüsse
- Bauträgermodelle
- Finanzierung
EG ca. 340 m²
OG ca. 340 m²
DG ca. 200 m²
Gesamt ca. 880 m²
Ursprüngliche Wohnfläche:
EG ca. 200 m²
OG ca. 160 m²
Scheunen-/Stalltrakt:
EG ca. 609 m²
OG ca. 609 m²
DG ca. 450 m²
Gesamt: 1658 m² mögliche Pachtflächen: auch langfristig möglich:
Flur-Nr. 490ca. 5777,00 m² (Wiese bei der Hofstelle)
Flur-Nr. 492ca. 3745,00 m² (Obstwiese)
Flur-Nr. 511ca. 38.327,00 m² (Wiese)
Gesamtca. 47.849,00 m²
Informationen: Traumhafte Lage
Die Gutsanlage befindet sich in einer naturnahen Lage.
Es besteht eine gute Verkehrsanbindung zu Städten wie Erlangen (ca. 39 km - ca. 34 Min.) und Nürnberg (ca. 38 km - ca. 38 Min.).
Grundwasserbrunnen
Am Grundstück befindet sich ein Grundwasserbrunnen mit einer Tiefe von ca. 26 m. Dieser führt nach Auskunft der Eigentümer noch ausreichend Grundwasser.
Neubauflächen – Ersatzneubauten und Nutzungsänderung im Bereich des ehem. Scheunen-/Stalltraktes
Folgende Auskünfte des Landratsamt Neustadt Aisch liegen vor (Auszug):
„…Diese Gebäude stellen städtebaulich einen wesentlichen Teil des ehemaligen Gutshofes dar und müssen folglich als prägend für das Erscheinungsbild des Gesamtanwesens angesprochen werden.
Denkbar ist jedoch ein in Grundfläche, Kubatur und Gestaltung vergleichbarer Ersatzbau am bisherigen Standort, da die ursprünglichen Gebäude vom äußeren Erscheinungsbild auch zur Wahrung der Kulturlandschaft als erhaltenswert einzustufen sind.
Unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 35 Abs. 2 i. V. m. Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BauGB kann das Gebäude dann einer anderen (als landwirtschaftlichen) Nutzung zugeführt werden. Neben einer außenbereichsverträglichen gewerblichen Nutzung könnten bis zu fünf Wohnungen entstehen…“
Kanalanschluss
Die Gemeinde Riedelhof ist nicht mittels Schmutzwasserkanal erschlossen. Falls auf dem Grundstück bauliche Maßnahmen erfolgen, muss das Grundstück, lt. Auskunft der Gemeinde und LRA, mit einer vollbiologischen Kleinkläranlage ausgestattet werden.
Baurechtliche Hinweise Die baulichen Maßnahmen und geplanten Nutzungen bzw. Nutzungsänderungen sind mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Die im Exposé genannten Maßnahmen sind lediglich Vorschläge / Ideen. Genehmigungen liegen hierzu noch nicht vor. Die notwendigen baurechtlichen Voraussetzungen müssen dazu erst noch geschaffen werden. Die erforderlichen Anträge sind zu stellen und die Genehmigungen sind einzuholen. Die Bebaubarkeit richtet sich nach dem BauGB u.a. Vorschriften. Die Fa. Denkmalschutz Immobilien übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
Die in diesem Exposé angegebenen Maße sind jeweils „ca.-Maßangaben“ ohne einen „Maßstab“. Dies gilt für alle genannten Maßangaben im Exposé, Plänen, Grundrissen, Lagepläne, Katasterauszügen, usw.
Steuern sparen! Als eine der letzten Steueroasen bleibt die erhöhte steuerliche Abschreibung für Baudenkmäler. Für vermietete Objekte gemäß §§ 7 i, h EStG und für Ihr eigengenutztes Gebäude gemäß § 10 f EStG.
Die Immobilie eignet sich auch als Kapitalanlage mit Sicherheit, Schutz vor Inflation und großem Wertzuwachs. Je nach Höhe des Sanierungskosten-Eigenanteils und des persönlichen Steuersatzes sind hier teilweise erhebliche steuerliche Einsparungen möglich.
Fragen Sie Ihren Steuerberater !
Voruntersuchung / Sanierung Nach dem Kauf muss eine sog. „Voruntersuchung“ durchgeführt werden. Diese Untersuchung wird in der Regel immer „nach“ dem Verkauf eines Objektes durchgeführt, da dem BLfD (Bay. Landesamt für Denkmalpflege) nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen, um alle Objekte ohne Anlass untersuchen zu lassen. Hier sind beteiligt: Aufmaß (Pläne) – Statiker (Schadenskartierung/Tragwerkprüfung) – Bauforschung – Architekt (Nutzungskonzept). Diese wird bezuschusst (Beachte dazu: „Zuschüsse / Fördermittel).
Im Rahmen dieser Voruntersuchung wird mit den neuen Eigentümern zusammen ein Nutzungskonzept für das Objekt erstellt. Zusammen mit der gewünschten Nutzung werden auch die Kosten zur Sanierung ermittelt. Dieses Konzept berücksichtigt die Ergebnisse der Untersuchung, der Kosten und das gewünschte Nutzungskonzept – diese werden nun aufeinander abgestimmt.
Den finanziellen Rahmen zur Umsetzung geben Sie als Eigentümer vor.
Dadurch wird erreicht, dass „vor“ Sanierungsbeginn ein Konzept vorliegt, dass die Bedürfnisse und die dazu notwendigen finanziellen Mittel der neuen Eigentümer und des Objektes berücksichtigt.
So entsteht Planungs-, Durchführungs-, und Finanzierungssicherheit.
Diese Voruntersuchung ist auch notwendige Grundlage für die zu beantragenden Fördermittel.
Zuschüsse / Fördermittel Auf Wunsch erstellen wir ihnen ein Nutzungskonzept und beantragen für Sie die zur Sanierung erforderlichen Fördermittel und Zuschüsse. Nach dem Kauf können wir Ihnen bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen, nach den Richtlinien des Denkmalschutzes behilflich sein. Ausführliche Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unserer Homepage.
Über den Umfang der Sanierung entscheidet der Eigentümer und die Notwendigkeit des Gebäudezustandes, sowie die geplante Nutzung nach Abstimmung mit dem BLfD und den zuständigen Behörden. Dies jedoch nur im Rahmen der finanziellen und persönlichen Möglichkeiten des Eigentümers.
Bei der Durchführung steht das BLfD beratend und unterstützend zur Seite. Das BLfD hat auch die Möglichkeit, den Eigentümer bei finanziellen Problemen mit Fördermitteln zu unterstützen. Eine finanzielle Unterstützung ist sowohl bei der Voruntersuchung und der Sanierung, als auch später bei dringend notwendigen Erhaltungsmaßnahmen und Reparaturen möglich.
Zu diesem Zweck stehen auch weitere Fördermittelgeber, wie z.B. die Gemeinde, der Landkreis, der Bezirk, die zuständige Regierung, Bayer. Landesstiftung, u.a. zur Verfügung.
Eigenleistungen sind hier jederzeit möglich und werden auch vom BLfD anerkannt. Diese sind nach Rücksprache mit dem BLfD abzustimmen und sachgerecht auszuführen. Für den sogenannten Verwendungsnachweis werden vom BLfD
13,- €/Std. (Brutto) für Eigenleistungen und 15,50 €/Std. (Brutto) für Eigenleistungen von Facharbeitern, anerkannt. Stunden- und Tätigkeitsnachweise sind zu führen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel und Zuschüsse. Die angegebenen Beträge oder Bescheide sind immer mit dem zuständigen Fördermittel- und Zuschussgebern abzustimmen. Käufer und Verkäufer sind jeweils selbst für die Beantragung, Auszahlung oder Übertragung (von z.B. bereits ausgezahlten Mittel) und der dazu gehörigen Bescheide verantwortlich. Übertragungen von bereits ausgereichten Mitteln sind oftmals nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei der Beantragung und Ausreichung der Fördermittel und Zuschüsse erfolgen in der Regel immer Einzelfallprüfungen durch die Fördermittel- und Zuschussgeber, bezogen auf die neuen Eigentümer, das Objekt und auf das Nutzungs- und Sanierungskonzept. Wichtige Faktoren sind dabei die Denkmalwerte, denkmalpflegerischer Mehraufwand, Zumutbarkeit und Haushaltslage. Ebenso sind die notwendigen Fördermittel- und Zuschussvoraussetzungen einzuholen und zu beachten. Dem Käufer ist bekannt, dass die Angaben zu möglichen Fördermitteln und Zuschüssen ausschließlich vom Verkäufer oder Dritten stammen und nicht in der Verantwortung des Maklers liegen. Die Angaben wurden nicht auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Der Makler übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
mögliche Dienstleistungen - Kauf – Verkauf
- Voruntersuchung
- Sanierung
- Projektentwicklung / Nutzungskonzepte
- Fördermittel / Zuschüsse
- Bauträgermodelle
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Online-ID: 2jw7h5b
Referenznummer: 202407-NEA-E-255
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