Im Erschließungsgebiet in Hagen-Eppenhausen "Auf der Gehre" vermitteln wir für die Hagener Erschließungsgesellschaft dieses Baugrundstück. Verwirklichen Sie Ihren Traum vom Eigenheim. Dafür stehen 875 m² zur Verfügung. Der m²-Preis beläuft sich auf 300,00 € pro m². Zum Kaufpreis kommen pro Grundstück 1.950,00 € Teilvermessungskosten auf Sie zu. Die Vermittlungsprovision ist eine Innenprovision. Es besteht keine Bindung an einen bestimmten Bauträger oder Architekten. Die Grundstücke sind also im Rahmen der bauordnungsrechtlichen Vorgaben frei bebaubar. Mit dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages verpflichtet sich der Bauherr zur Herstellung des Wohnhauses innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss. Hier finden Sie den Bebauungsplan: https://www.hagen.de/web/de/fachbereiche/fb_61/fb_61_09/fb_61_0903/bebauungsplaene_09.html Für dieses Baugrundstück kann seitens der Stadt eine Befreiung der festgesetzten Anzahl von einer Wohneinheit pro Gebäude erfolgen. Somit könnten hier zwei Wohneinheiten in Form von Mehrgenerationenwohnen umgesetzt werden. Eine entsprechende Anzahl von Stellplätzen ist nachzuweisen.
Merkmale
875 m² Grundstück
Grundrisse
Grundrisse
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Bausubstanz und Energie
Der Anbieter hat keine Informationen zum Energieverbrauch bereit gestellt.
Zustand der ImmobilieNeubau
Preisdetails
Kaufpreis
262500 €262.500 €
300 €/m²
Provision für Käufer
provisionsfrei; prov.frei
Geschätzte Gesamtkosten
262.500 €1
Kaufpreis
262.500 €
1Der angezeigte Wert ist eine automatisch berechnete Schätzung von immowelt.
Lage
Emst, Hagen (58093)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Weitere Informationen
Sonstiges
Restriktionen/Belastungen Gem. der Festsetzung 1a im zugehörigen Bebauungsplan sind auf dieser Fläche nur Gebäude zulässig, die auf der Nord- und Westseite keine Fenster von schutzbedürftigen und zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmten Räumen aufweisen. Gem. der Festsetzung 1b, muss entlang der westlichen Grundstücksgrenze zum Schutz des Außenbereichs auf der gekennzeichneten Fläche ein Lärmschutzwall bzw. eine Lärmschutzwand mit einer Länge von mindestens 20 Metern ab der nördlichen Grundstücksgrenze und einer Höhe von h = 2 m über Geländehöhe errichtet werden. Weiterführende Angaben wie z.B. über das Schalldämmmaß etc. sind dem Bebauungsplan zu entnehmen.