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Schloss zum Kauf • provisionsfreiPreis auf Anfrage779 m² • 9.695 m² Grundstück • frei ab sofort
Preis auf Anfrage
779 m² • 9.695 m² Grundstück • frei ab sofort
Bekundung der Veräußerungsabsicht einer historischen Burganlage in Goldbeck
Nutzen Sie die einmalige Gelegenheit, eine beeindruckende Burganlage, die Geschichte und Charme in sich vereint, Ihr Eigen zu nennen und für die Nachwelt zu erhalten und neu zu gestalten.
Ob als exklusives Wohnprojekt, kulturelles Zentrum oder Veranstaltungsort – diese Burg bietet unzählige kreative Gestaltungsmöglichkeiten. Die ruhige Lage, umgeben von Natur, macht sie zu einem idealen Rückzugsort mit Geschichte zum Anfassen.
Mit dem Bau der heutigen polygonalen Burganlage wurde vermutlich um 1300 begonnen. Innerhalb der Jahrhunderte wurde die Burg erweitert und bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts umgebaut. Die fast vollständig unterkellerte Burg wurde in Massivbauweise mit zwei bis drei Vollgeschossen errichtet und verfügt über teilweise zu Wohnzwecken aus-gebauten Dachgeschossen (DG). Die Wohn- und Nutzfläche verteilt sich auf ca. 1.300 m². Gegenwärtig stellt die überwiegende Nutzung die Vermietung von Wohnraum dar. Zur Verfügung stehen dem Grunde nach 12 Wohneinheiten. Weitere Nutzflächen bilden 6 Gewerbeeinheiten (3 x Atelier, 2 x Gemeinderäume, 1 x Burgverein) sowie Kellerräume. Die Wohnungen weisen einen einfachsten Ausstattungsstandard auf. Die Wohnraumerwärmung erfolgt über Einzel- bzw. Zentralfestbrennstofföfen. Die Wohnraumaufteilung ist nicht zeitgemäß und entspricht teilweise dem historischen Zuschnitt.
Das angebotene Objekt weist an der Gebäudehülle sowie im Inneren einen hohen Instandhaltungsstau auf. Zur nachhaltigen Sicherung und Nutzung des baulichen Bestandes bedarf es grundlegender Erhaltungsmaßnahmen und damit verbundene Investitionen.
Ob als exklusives Wohnprojekt, kulturelles Zentrum oder Veranstaltungsort – diese Burg bietet unzählige kreative Gestaltungsmöglichkeiten. Die ruhige Lage, umgeben von Natur, macht sie zu einem idealen Rückzugsort mit Geschichte zum Anfassen.
Mit dem Bau der heutigen polygonalen Burganlage wurde vermutlich um 1300 begonnen. Innerhalb der Jahrhunderte wurde die Burg erweitert und bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts umgebaut. Die fast vollständig unterkellerte Burg wurde in Massivbauweise mit zwei bis drei Vollgeschossen errichtet und verfügt über teilweise zu Wohnzwecken aus-gebauten Dachgeschossen (DG). Die Wohn- und Nutzfläche verteilt sich auf ca. 1.300 m². Gegenwärtig stellt die überwiegende Nutzung die Vermietung von Wohnraum dar. Zur Verfügung stehen dem Grunde nach 12 Wohneinheiten. Weitere Nutzflächen bilden 6 Gewerbeeinheiten (3 x Atelier, 2 x Gemeinderäume, 1 x Burgverein) sowie Kellerräume. Die Wohnungen weisen einen einfachsten Ausstattungsstandard auf. Die Wohnraumerwärmung erfolgt über Einzel- bzw. Zentralfestbrennstofföfen. Die Wohnraumaufteilung ist nicht zeitgemäß und entspricht teilweise dem historischen Zuschnitt.
Das angebotene Objekt weist an der Gebäudehülle sowie im Inneren einen hohen Instandhaltungsstau auf. Zur nachhaltigen Sicherung und Nutzung des baulichen Bestandes bedarf es grundlegender Erhaltungsmaßnahmen und damit verbundene Investitionen.
Merkmale
- vermietet
- 9.695 m² Grundstück
- Keller
- Garage
- Garten
- Badezimmer: Bad mit Dusche, Bad mit Fenster
- WG-geeignet
- teilweise ausgebautes Dach
Realisiere Dein Projekt
Bausubstanz und Energie
Energieausweis
Ein Energieausweis ist für diesen Gebäudetyp nicht notwendig.
- Baujahr1300
- Zustand der ImmobilieAltbau (bis 1945), Massivhaus
- HeizungsartOfen
- EnergieträgerKohle, Holz
Preisdetails
Preis auf Anfrage
Provision für Käufer
provisionsfrei
Lage

Goldbecker Burgstraße 1, Goldbeck, Wittstock/Dosse (16909)
Goldbeck ist einer von 18 Ortsteilen der Stadt Wittstock/Dosse im Landkreis Ostprignitz-Ruppin im Nord-westen Brandenburgs. Die Region besticht durch ihre weiten, offenen Felder, Wälder und Seen, die zu Erkundungen, Spaziergängen und Erholung im Freien einladen. Trotz der ruhigen ländlichen Lage ist Goldbeck gut an die ca. 4 km entfernte Kernstadt Wittstock/Dosse angebunden und in ca. 5 Fahrminuten mit dem Pkw zu erreichen.
Weitere Informationen
Grundstücksangaben
Angebot: bebautes Grundstück
Grundstücksgröße: 9.695 m²
Anschrift: Goldbecker Burgstraße 1 in 16909 Wittstock/Dosse OT Goldbeck
Erschließung: - asphaltierter Straßenkörper, kein Gehweg vor dem Objekt vorhanden
- Frischwasserversorgung zentral, Abwasserentsorgung dezentral über
abflusslose Sammelgrube
- Elektro- und Telekommunikationsleitung
- Gasleitung straßenseitig anliegend
Bauplanungsrecht: Fläche im Außenbereich nach § 35 BauGB
Schutzgebiete: Objektlage im Bodendenkmalbereich Hinweis zur Abgabe des Angebot Die Burg Goldbeck bei Wittstock ist ein einzigartiges historisches Juwel, das es verdient, in verantwortungsvolle und engagierte Hände zu kommen. Die Stadt Wittstock/Dosse als Eigentümer sucht nach Menschen, Unternehmen oder Organisationen, die mit Herzblut und Leidenschaft die Geschichte und den Charme dieses besonderen Objektes bewahren, insbesondere instand halten und nachhaltig erneuern.
Für die Stadt Wittstock/Dosse steht im Vordergrund, dass der Erwerber ein überzeugendes Instandhaltungs- und Finanzierungskonzept vorlegt. Dieses sollte plausibel und nachvollziehbar darlegen, dass er in der Lage und willens ist, dieses für die Region einzigartige Objekt zu erhalten. Hierbei sollte in dem Konzept erkennbar werden, welche baulichen Maßnahmen innerhalb welcher Zeit umgesetzt werden sol-len und ob die Finanzierung hierfür gesichert ist.
Zudem begrüßt die Stadt im Rahmen der Veräußerung die Suche nach einem Käufer, der bereit und in der Lage ist, das Gebäude zukunftsorientiert zu nutzen – sei es als Begegnungsstätte, Kulturort, Kreativzentrum, Gemeinschaftseinrichtung oder weiterhin für Wohn- und Gewerbezwecke.
Die Stadt Wittstock/Dosse und der Ortsteil Goldbeck würden sich darüber hinaus freuen, wenn sich die Burg Goldbeck auch in der Zukunft mit einem Veranstaltungsformat der Öffentlichkeit öffnet.
Deshalb wird mit der Abgabe eines Preisangebotes ein Gesamtkonzept erwartet, bei dem der Schwer-punkt auf dem baulichen Maßnahme- und Instandsetzungskonzept sowie dessen Finanzierung liegen sollte und das Nutzungskonzept einen weiteren Aspekt für die Entscheidungsgrundlage bei gleichwertigen Preisangeboten und Erhaltungs- und Finanzierungskonzepten bildet.
Wir laden alle Interessierten ein, ihre Konzepte und Ideen einzureichen. Dabei wird der Bieter mit dem plausibelsten Gesamtkonzept, das sowohl die Erhaltung der historischen Substanz als auch eine lebendige und zukunftsorientierte Nutzung berücksichtigt, den Zuschlag erhalten. Ziel ist es, die Burg zu einem Ort der Begegnung, Kultur und Gemeinschaft zu machen – ein Ort, der mit Liebe gepflegt und weiterentwickelt wird.
Wir freuen uns auf nachhaltige Vorschläge, die die Einzigartigkeit der Burg Goldbeck bewahren und ihr neues Leben einhauchen. Bewerbungsmodalitäten - Veräußerungsverfahren unter Berücksichtigung eines Entwicklungs-/Nachnutzkonzeptes
- Auf ein Mindestgebot wird ausdrücklich verzichtet. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine Veräußerung zu einem symbolischen Kaufpreis nicht in Betracht kommt.
- Gebot und Entwicklungs-/Nutzungskonzept sind, unter Angabe des vollständigen Namens des Bieten-den sowie der postalischen Anschrift mit einem eindeutig bezifferten Kaufpreis abzugeben.
- Schriftliche Gebote richten Sie bitte an die
Stadt Wittstock/Dosse
- Der Bürgermeister -
Amt für Stadtentwicklung
Markt 1
16909 Wittstock/Dosse
oder per E-Mail an
immobilien@stadt-wittstock.de
mit dem Betreff „Kaufangebot Burg Goldbeck“.
- Die Übersendung eines Angebotes erwarten wir bis zum 31.03.2026 Hinweise 1.
Eine Besichtigung der angebotenen Burganlage ist nach vorheriger Terminabstimmung zu den geltenden Sprechzeiten möglich. Für Terminanfragen und allgemeine Auskünfte zum Objekt nutzen Sie bitte nach-folgende Kontakte.
Kontakt
Link: https://www.wittstock.de/immobilien/beschreibung/view/id/15300/kat_id/9/burg-goldbeck.html
Hr. Krehl
Sachgebiet Liegenschaften
Tel: 03394/429-111
E-Mail: a.krehl@stadt-wittstock.de
Fr. Grothe
Sachgebiet Liegenschaften
Tel: 03394/429-114
E-Mail: j.grothe@stadt-wittstock.de
Hr. Weber
Sachgebiet Gebäudemanagement
Tel: 03394/429-230
E-Mail: m.weber@stadt-wittstock.de
2. Bei der Burganlage handelt es sich um ein Einzeldenkmal. Für derartige Objekte besteht eine gesetzliche Erhaltungspflicht. Der Denkmalschutz bedingt zudem die enge Zusammenarbeit mit der unteren Denkmalschutzbehörde bei baulichen Änderungen, Erhaltungsarbeiten, Modernisierungen, Umnutzungen und größeren Renovierungen. Des Weiteren befindet sich die Burganlage in einem Bodendenkmalbereich. Alle Änderungen am sowie im Denkmal und Eingriffe in den Grund und Boden sind vorab bei der Denkmalschutzbehörde schriftlich anzuzeigen. Es bedarf einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis.
3. Das Objekt ist derzeit teilweise vermietet. Die Übernahme der Mietverträge richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
4. Das Objekt weist insgesamt einen erheblichen Instandhaltungsstau in sämtlichen Ausstattungsbereichen auf. Daraus ergeben sich künftig umfangreiche Investitionsmaßnahmen. Zur Sicherstellung der erforderlichen Investitionen verpflichtet sich der Erwerber, eine entsprechende Investitionsverpflichtung im Rahmen des eingereichten Konzepts zu übernehmen. Bei Nichterfüllung der Erhaltungsinvestitionen soll eine Vertragsstrafe in dem notariellen Kaufvertrag aufgenommen, die auch grundbuchlich durch eine Grund-schuld oder Hypothek gesichert werden soll. Zudem soll eine Rechtsnachfolgeklausel vereinbart werden, die den Übergang der Instandhaltungs- und Erhaltungsverpflichtungen, die in Ihrem Konzept vorgeschlagen werden, im Falle einer Weiterveräußerung sicherstellt.
5. Instandsetzungen sowie Instandhaltungen von historischen Gebäuden sind dem Grunde nach förderfähig. Über die jeweiligen Möglichkeiten hat sich der Interessent eigenständig zu informieren.
6. Die Veräußerung des angebotenen Objekts bedarf der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Diese behält sich vor, die abschließende Entscheidung über die Veräußerung zu treffen, insbesondere, ob und an wen zu den angebotenen Bedingungen veräußert werden soll.
7. Die eigentumsrechtliche Abwicklung bedarf eines notariellen Kaufvertrages. Um einer möglichen Spekulation vorzubeugen, wird eine sog. Mehrerlösklausel zugunsten des Veräußerers aufgenommen, die eventuelle Spekulationsgewinne abschöpft. Mit dieser Regelung betont die Stadt Wittstock/Dosse nochmals, welche Bedeutung der Erhalt des Objektes für sie hat, und dass das Instandhaltungs- und Finanzierungskonzept des Bieters sowie dessen Umsetzung für sie von wesentlicher Bedeutung ist.
8. Für historische Einzeldenkmale besteht keine Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises.
9. Sofern erforderlich kann Auskunft erteilt bzw. Einsicht in weitere Unterlagen zur Beschreibung des Gebäudes bzw. seines Zustandes oder seiner Struktur gegeben werden.
10. Mit der Abgabe eines Angebotes erklärt der Bietende, dass er die vorstehenden Hinweise zur Kenntnis genommen hat und diese auch Grundlage seiner Offerte sind. Stichworte Zustand: renovierungsbedürftig, sanierungsbedürftig Sonstiges/Wohnen: Dachboden, Galerie
Grundstücksgröße: 9.695 m²
Anschrift: Goldbecker Burgstraße 1 in 16909 Wittstock/Dosse OT Goldbeck
Erschließung: - asphaltierter Straßenkörper, kein Gehweg vor dem Objekt vorhanden
- Frischwasserversorgung zentral, Abwasserentsorgung dezentral über
abflusslose Sammelgrube
- Elektro- und Telekommunikationsleitung
- Gasleitung straßenseitig anliegend
Bauplanungsrecht: Fläche im Außenbereich nach § 35 BauGB
Schutzgebiete: Objektlage im Bodendenkmalbereich Hinweis zur Abgabe des Angebot Die Burg Goldbeck bei Wittstock ist ein einzigartiges historisches Juwel, das es verdient, in verantwortungsvolle und engagierte Hände zu kommen. Die Stadt Wittstock/Dosse als Eigentümer sucht nach Menschen, Unternehmen oder Organisationen, die mit Herzblut und Leidenschaft die Geschichte und den Charme dieses besonderen Objektes bewahren, insbesondere instand halten und nachhaltig erneuern.
Für die Stadt Wittstock/Dosse steht im Vordergrund, dass der Erwerber ein überzeugendes Instandhaltungs- und Finanzierungskonzept vorlegt. Dieses sollte plausibel und nachvollziehbar darlegen, dass er in der Lage und willens ist, dieses für die Region einzigartige Objekt zu erhalten. Hierbei sollte in dem Konzept erkennbar werden, welche baulichen Maßnahmen innerhalb welcher Zeit umgesetzt werden sol-len und ob die Finanzierung hierfür gesichert ist.
Zudem begrüßt die Stadt im Rahmen der Veräußerung die Suche nach einem Käufer, der bereit und in der Lage ist, das Gebäude zukunftsorientiert zu nutzen – sei es als Begegnungsstätte, Kulturort, Kreativzentrum, Gemeinschaftseinrichtung oder weiterhin für Wohn- und Gewerbezwecke.
Die Stadt Wittstock/Dosse und der Ortsteil Goldbeck würden sich darüber hinaus freuen, wenn sich die Burg Goldbeck auch in der Zukunft mit einem Veranstaltungsformat der Öffentlichkeit öffnet.
Deshalb wird mit der Abgabe eines Preisangebotes ein Gesamtkonzept erwartet, bei dem der Schwer-punkt auf dem baulichen Maßnahme- und Instandsetzungskonzept sowie dessen Finanzierung liegen sollte und das Nutzungskonzept einen weiteren Aspekt für die Entscheidungsgrundlage bei gleichwertigen Preisangeboten und Erhaltungs- und Finanzierungskonzepten bildet.
Wir laden alle Interessierten ein, ihre Konzepte und Ideen einzureichen. Dabei wird der Bieter mit dem plausibelsten Gesamtkonzept, das sowohl die Erhaltung der historischen Substanz als auch eine lebendige und zukunftsorientierte Nutzung berücksichtigt, den Zuschlag erhalten. Ziel ist es, die Burg zu einem Ort der Begegnung, Kultur und Gemeinschaft zu machen – ein Ort, der mit Liebe gepflegt und weiterentwickelt wird.
Wir freuen uns auf nachhaltige Vorschläge, die die Einzigartigkeit der Burg Goldbeck bewahren und ihr neues Leben einhauchen. Bewerbungsmodalitäten - Veräußerungsverfahren unter Berücksichtigung eines Entwicklungs-/Nachnutzkonzeptes
- Auf ein Mindestgebot wird ausdrücklich verzichtet. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine Veräußerung zu einem symbolischen Kaufpreis nicht in Betracht kommt.
- Gebot und Entwicklungs-/Nutzungskonzept sind, unter Angabe des vollständigen Namens des Bieten-den sowie der postalischen Anschrift mit einem eindeutig bezifferten Kaufpreis abzugeben.
- Schriftliche Gebote richten Sie bitte an die
Stadt Wittstock/Dosse
- Der Bürgermeister -
Amt für Stadtentwicklung
Markt 1
16909 Wittstock/Dosse
oder per E-Mail an
immobilien@stadt-wittstock.de
mit dem Betreff „Kaufangebot Burg Goldbeck“.
- Die Übersendung eines Angebotes erwarten wir bis zum 31.03.2026 Hinweise 1.
Eine Besichtigung der angebotenen Burganlage ist nach vorheriger Terminabstimmung zu den geltenden Sprechzeiten möglich. Für Terminanfragen und allgemeine Auskünfte zum Objekt nutzen Sie bitte nach-folgende Kontakte.
Kontakt
Link: https://www.wittstock.de/immobilien/beschreibung/view/id/15300/kat_id/9/burg-goldbeck.html
Hr. Krehl
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Tel: 03394/429-111
E-Mail: a.krehl@stadt-wittstock.de
Fr. Grothe
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Tel: 03394/429-114
E-Mail: j.grothe@stadt-wittstock.de
Hr. Weber
Sachgebiet Gebäudemanagement
Tel: 03394/429-230
E-Mail: m.weber@stadt-wittstock.de
2. Bei der Burganlage handelt es sich um ein Einzeldenkmal. Für derartige Objekte besteht eine gesetzliche Erhaltungspflicht. Der Denkmalschutz bedingt zudem die enge Zusammenarbeit mit der unteren Denkmalschutzbehörde bei baulichen Änderungen, Erhaltungsarbeiten, Modernisierungen, Umnutzungen und größeren Renovierungen. Des Weiteren befindet sich die Burganlage in einem Bodendenkmalbereich. Alle Änderungen am sowie im Denkmal und Eingriffe in den Grund und Boden sind vorab bei der Denkmalschutzbehörde schriftlich anzuzeigen. Es bedarf einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis.
3. Das Objekt ist derzeit teilweise vermietet. Die Übernahme der Mietverträge richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
4. Das Objekt weist insgesamt einen erheblichen Instandhaltungsstau in sämtlichen Ausstattungsbereichen auf. Daraus ergeben sich künftig umfangreiche Investitionsmaßnahmen. Zur Sicherstellung der erforderlichen Investitionen verpflichtet sich der Erwerber, eine entsprechende Investitionsverpflichtung im Rahmen des eingereichten Konzepts zu übernehmen. Bei Nichterfüllung der Erhaltungsinvestitionen soll eine Vertragsstrafe in dem notariellen Kaufvertrag aufgenommen, die auch grundbuchlich durch eine Grund-schuld oder Hypothek gesichert werden soll. Zudem soll eine Rechtsnachfolgeklausel vereinbart werden, die den Übergang der Instandhaltungs- und Erhaltungsverpflichtungen, die in Ihrem Konzept vorgeschlagen werden, im Falle einer Weiterveräußerung sicherstellt.
5. Instandsetzungen sowie Instandhaltungen von historischen Gebäuden sind dem Grunde nach förderfähig. Über die jeweiligen Möglichkeiten hat sich der Interessent eigenständig zu informieren.
6. Die Veräußerung des angebotenen Objekts bedarf der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Diese behält sich vor, die abschließende Entscheidung über die Veräußerung zu treffen, insbesondere, ob und an wen zu den angebotenen Bedingungen veräußert werden soll.
7. Die eigentumsrechtliche Abwicklung bedarf eines notariellen Kaufvertrages. Um einer möglichen Spekulation vorzubeugen, wird eine sog. Mehrerlösklausel zugunsten des Veräußerers aufgenommen, die eventuelle Spekulationsgewinne abschöpft. Mit dieser Regelung betont die Stadt Wittstock/Dosse nochmals, welche Bedeutung der Erhalt des Objektes für sie hat, und dass das Instandhaltungs- und Finanzierungskonzept des Bieters sowie dessen Umsetzung für sie von wesentlicher Bedeutung ist.
8. Für historische Einzeldenkmale besteht keine Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises.
9. Sofern erforderlich kann Auskunft erteilt bzw. Einsicht in weitere Unterlagen zur Beschreibung des Gebäudes bzw. seines Zustandes oder seiner Struktur gegeben werden.
10. Mit der Abgabe eines Angebotes erklärt der Bietende, dass er die vorstehenden Hinweise zur Kenntnis genommen hat und diese auch Grundlage seiner Offerte sind. Stichworte Zustand: renovierungsbedürftig, sanierungsbedürftig Sonstiges/Wohnen: Dachboden, Galerie
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