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Sonstiges
Dies ist ein Angebot des Korrespondenzmaklers
KLEINGARN AGRARKONTOR
Jan-Theodor Kleingarn
23758 Gremersdorf
04361 8735
0173 2049000
theo.kleingarn@t-online.de
Unsere Tätigkeit erfolgt unter Zugrundelegung unserer Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Art der Tätigkeit
Die Tätigkeit umfasst den Nachweis oder die Vermittlung von Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieben, Flächen, Verpachtungen und Geschäftsbeteiligungen. Irrtum, Zwischenverkauf/ Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Die Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf Informationen der Eigentümer, die der Fa. Kleingarn - Agrarkontor übermittelt wurden. Die Fa. Kleingarn - Agrarkontor ist bemüht, über Vertragspartner oder Objekte möglichst vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu erhalten. Für deren Richtig- und Vollständigkeit kann jedoch keine Haftung übernommen werden.
§ 2 Maklervertrag
Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn von einem oder mehreren Angeboten der Fa. Kleingarn- Agrarkontor Gebrauch gemacht wird oder (auch mündlich) die Vermittlung eines Objektes gewünscht wird. Mit dem Empfang des Angebots/der Offerte - per Post, E-Mail, Fax, Telefon, durch das Internet oder auf andere Art und Weise - treten diese AGB in Kraft.
§ 3 Courtageanspruch (Provisionsanspruch)
Der Courtageanspruch (Provisionsanspruch) entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch die Fa. Kleingarn-Agrarkontor ein Vertrag zustande gekommen ist, selbst wenn die Fa. Kleingarn-Agrarkontor bei dem Vertragsabschluss nicht mitgewirkt hat. Es genügt, wenn unsere Tätigkeit zum Abschluss des Vertrages mit-ursächlich gewesen ist.
Die Gebührenrechnung erfolgt aufgrund der abgeschlossenen Provisionsvereinbarung oder, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach der im Angebot/Offerte festgelegten Provision. Sofern weder eine Provisionsvereinbarung abgeschlossen wurde noch eine Courtage im Angebot ausgewiesen ist, erfolgt die Gebührenrechnung gemäß § 4 AGB.
Der Courtageanspruch entsteht insbesondere auch dann, wenn durch die Vermittlung oder aufgrund eines Nachweises durch die Firma Kleingarn-Agrarkontor der Erwerb zu Bedingungen erfolgt, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag oder den Erwerb aus einer Versteigerung heraus erreicht wird. Dies gilt auch, wenn ein Vertrag/Erwerb über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt.
Die Courtage ist jeweils auch dann zu zahlen, wenn einem Anderen als der gemäß Angebot vorgesehenen Rechtsform Rechte am Objekt übertragen werden oder ein Teil- und Mehrerwerb am Objekt erfolgt.
Der Anspruch auf Courtage bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen, in seiner Person liegenden Gründe rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.
§ 4 Höhe der Courtage (Provision)
Die Vermittlungs- und Nachweisgebühr für den Kauf/Erwerb von Haus- und Grundbesitz beträgt für den Käufer 6,00% des Gesamtkaufpreises zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.
§ 5 Nebenabreden
Nebenabreden zu den Angeboten der Firma Kleingarn-Agrarkontor bedürfen zur ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung
§ 6 Vertraulichkeit der Angebote
Sämtliche Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich an den jeweiligen Adressaten selbst gerichtet. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten weder als Original noch inhaltlich zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist der Weitergebende verpflichtet, Schadenersatz in Höhe der Courtage gemäß § 4 AGB an die Fa. Kleingarn-Agrarkontor zu zahlen.
§ 7 Doppeltätigkeit, Verweispflicht
Die Firma Kleingarn-Agrarkontor ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner tätig zu werden und hierfür Gebühren zu berechnen.