Hier haben Sie die Chance, ein Wohnbaugrundstück in schöner Lage in Ilmmünster zu erwerben.
Das 481 m² große Grundstück ist nach § 34 BauGB bebaubar (d.h. Orientierung an Umgebungsbebauung). Es gibt keinen Bebauungsplan und keinen Bauzwang.
Außerdem ist das Grundstück voll erschlossen.
Zögern Sie nicht, gerne nennen wir Ihnen bei einem persönlichen Gespräch nähere Details.
Merkmale
481 m² Grundstück
voll erschlossen
Grundrisse
Grundrisse
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Bausubstanz und Energie
Der Anbieter hat keine Informationen zu Energieverbrauch oder Zustand der Immobilie bereit gestellt.
Preisdetails
Kaufpreis
299000 €299.000 €
621,62 €/m²
Provision für Käufer
3,57 % inkl. MwSt.
Geschätzte Gesamtkosten
309.674 €1
Kaufpreis
299.000 €
Kaufnebenkosten
10.674 €
2
Provision für Käufer (3,57%)
10.674 €
1Der angezeigte Wert ist eine automatisch berechnete Schätzung von immowelt.
2Bei den Angaben handelt es sich um ortsübliche Werte. Individuelle Kosten können abweichen.
Lage
Ilmmünster (85304)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Das Grundstück befindet sich in einem Wohngebiet in Ilmmünster nur wenige Meter vom Supermarkt entfernt.
In Ilmmünster gibt es neben drei Kindergärten auch eine Grundschule. Auch eine Bäckerei und eine Metzgerei sowie eine Hausarztpraxis und mehrere Friseursalons sind in Ilmmünster zu finden.
Die Entfernung nach Pfaffenhofen beträgt ca. 5,3 Kilometer. Hier finden Sie weitere zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Apotheken und weiterführende Schulen.
Der Bahnhof Reichertshausen mit der Zugverbindung München - Ingolstadt ist nur ca. 1,7 Kilometer entfernt. Zum Bahnhof Pfaffenhofen sind es etwa 4,5 Kilometer. Der Autobahnanschluss Schweitenkirchen ist in ca. 14 Minuten erreichbar.
Weitere Informationen
Sonstiges
Haftungsausschluss! Alle Angaben über dieses Objekt beruhen auf Informationen des Verkäufers. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Anschrift und Telefonnummer bearbeiten können.
Widerrufsrecht: mit der Novellierung des Verbraucherrechts im Juni 2014 sind auch Maklerunternehmen verpflichtet, Kunden über ihre gesetzlichen Widerrufsrechte zu informieren. Damit stärkt der Gesetzgeber die Rechte der Verbraucher. Wir stellen uns diesem Prozess, um Sie als Kunden baldmöglichst zu informieren. Der Nachweis, dass der Kunde über sein Widerrufsrecht informiert wurde, obliegt dabei den Unternehmen. Wir sind bemüht diesen Prozess für Sie als Kunden so komfortabel und transparent wie möglich zu gestalten. Sie sehen, dass wir unsere Kunden nicht mit zusätzlichen Modalitäten ärgern möchten, sondern aktiv informieren.
Wie bisher müssen Sie nur etwas bezahlen, wenn es zum Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages kommt. Entscheiden Sie sich letztlich gegen das angebotene Objekt, wird natürlich keine Provision verlangt. weniger anzeigen
Stichworte
Bundesland: Bayern