Weitere Informationen
** MAKLERCOURTAGE
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Objektnachweises.
Wir behalten uns ausdrücklich vor, auch für den jeweils anderen Vertragspartner der Geschäftsgelegenheit provisionspflichtig tätig zu sein.
Die Höhe der Maklercourtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen (§656 c BGB) zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Maklercourtage in Höhe von 7,14 Prozent inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer für beide Parteien (Verkäufer und Käufer) jeweils 3,57 Prozent inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis betragen und ist bei notarieller Beurkundung verdient und zahlbar. Unternehmen oder juristische Personen sind von dieser Regelung ausgeschlossen und zahlen eine Maklercourtage in Höhe von 7,14 Prozent inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis.
Erhöht oder senkt sich die gesetzliche Mehrwertsteuer, so erhöht oder senkt sich auch die vereinbarte Maklercourtage entsprechend.
* HAFTUNG
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht.
GELDWÄSCHE
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Bottner Immobilien nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
KONTAKTAUFNAHME
Auf Grund der Hochwertigkeit des Objektes und der damit verbundenen Voraussetzungen an den Käufer, bitten wir Sie uns ausschließlich über "Anbieter kontaktieren" oder per E-Mail info@bottner-immobilien.com zu kontaktieren. In dieser Mail wollen Sie aussagekräftige Informationen zu sich selbst mit einbringen. Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer.
SONSTIGES
Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen.
Dieses Immobilienangebot ist freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer und Zwischenverkauf oder sonstiger Zwischenverwertung.
Sollten Sie Vorkenntnis über die hier angebotene Kaufgelegenheit haben, ist uns dies mitzuteilen.
Wir danken Ihnen dahingehend im Voraus und freuen uns auf unser Kennenlernen.
Ihr Team von Bottner Immobilien
Stichworte
Versorgung: Städtische Wasserversorgung, Städtische Stromversorgung