Vollsanierungsfähiges Gebäude auf Baugrundstück (Eigenland)
Es wird ein vollsanierungsfähiges Gebäude auf einem Grundstück von 1.000 m² Eigenland angeboten. (Das Grundstück ist z.B. mit einem Doppelhaus bebaubar.)
Merkmale
1.000 m² Grundstück
2 Garagen
voll erschlossen
Strom, Gas, Telekommunikation, Wasser
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Bausubstanz und Energie
Der Anbieter hat keine Informationen zu Energieverbrauch oder Zustand der Immobilie bereit gestellt.
Preisdetails
Kaufpreis
325000 €325.000 €
325 €/m²
Provision für Käufer
Die Käufer- und Verkäuferprovision beträgt jeweils 3,4% (gesamt 6,8%) vom Kaufpreis inkl. 19% MwSt und ist mit Kaufvertragsbeurkundung fällig.
Weitere Preisinformationen
2 Garagenstellplätze
Geschätzte Gesamtkosten
347.100 €1
Kaufpreis
325.000 €
Kaufnebenkosten
22.100 €
2
Provision für Käufer (6,8%)
22.100 €
1Der angezeigte Wert ist eine automatisch berechnete Schätzung von immowelt.
2Bei den Angaben handelt es sich um ortsübliche Werte. Individuelle Kosten können abweichen.
Lage
Arfrade, Stockelsdorf (23617)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Arfrade, 23617, ist eine charmante ländliche Gegend, die sich ideal für Familien und Investoren eignet. Die Umgebung zeichnet sich durch ihre ruhige und friedliche Atmosphäre aus, die perfekt für ein entspanntes Leben abseits des städtischen Trubels ist.
In der Nähe finden sich Freizeitmöglichkeiten, wie Wander- und Radwege, die die Naturverbundenheit der Region unterstreichen. Zudem sind grundlegende Versorgungsangebote wie Supermärkte, Schulen und Ärzte in der Umgebung gut erreichbar, was den Alltag erleichtert.
Die dörfliche Lage fördert eine enge Gemeinschaft, in der Nachbarn sich kennen und unterstützen. Insgesamt bietet Arfrade eine attraktive Kombination aus ländlichem Charme und praktischen Annehmlichkeiten, die es zu einem idealen Standort für junge Familien und Investoren macht. Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder spezifische Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir gegenüber den Eigentümern dieser Immobilie vertraglich verpflichtet sind, einen lückenlosen Nachweis in Bezug auf die Weitergabe der Objektinformationen zu erbringen.
Hinweise zum Geldwäschegesetz! Sie sind an dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie interessiert und arbeiten mit einem Immobilienmakler zusammen? Nun wundern Sie sich, dass Sie der Immobilienmakler nach Ihrem Personalausweis fragt? Der Grund sind die Regelungen des Geldwäschegesetzes. Sollten Sie bei der Immobiliensuche oder dem Immobilienverkauf in diese Situation kommen, dann hat Ihr Immobilienmakler ALLES richtig gemacht.
Warum fragen wir als Immobilienmakler Sie nach dem Personalausweis? Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) müssen Immobilienmakler die Identität ihrer Kunden feststellen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlich oder schriftlich abgeschlossenen Maklervertrag zu erfüllen. Das bedeutet, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen zu lassen und die Daten aus dem Personalausweis festzuhalten. Außerdem muss der Immobilienmakler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt.
Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG): Diese Pflicht nach dem Geldwäschegesetz haben Immobilienmakler bei allen Verträgen, die sie mit einem Kunden abschließen. Gemäß § 4 Abs. 6 GwG sind Sie als Kunde verpflichtet, dem Immobilienmakler die entsprechenden Auskünfte zu erteilen und Unterlagen oder Ausweis zur Überprüfung vorzulegen.