Einfamilienhaus in 72172 Sulz am Neckar - Hopfau
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein Einfamilienhaus in Holzständerbauweise mit Photovoltaikanlage. BesichtigungDas Objekt war nicht zugänglich und wurde lediglich von außen sowie auf Basis vorliegender Bauunterlagen bewertet. Die Bewertung erfolgte unter erheblichem Vorbehalt bezüglich Innenausstattung und Zustand.GebäudeDas Einfamilienhaus wurde circa 2018 in Holzständerbauweise als Fertighaus errichtet. Das Haus ist nicht unterkellert und verfügt über ein Erdgeschoss und ein ausgebautes Dachgeschoss. Der Dachspitz, vermutlich über eine Einschubtreppe erreichbar, ist aufgrund einer lichten Höhe von etwa 1,30 m nur als Stauraum nutzbar. Die Bruttogrundfläche beträgt 157 m², die Wohnfläche gemäß Bauakte ca. 106 m², verteilt auf sechs Wohn- und Nebenräume im Erd- und Dachgeschoss.Im Erdgeschoss befinden sich Flur, Garderobe, WC, Wohnen/Essen, Küche und Hausarbeitsraum.Im Dachgeschoss sind Flur, Bad und drei Schlafzimmer (Eltern und zwei Kinder) vorgesehen.Das Gebäude erfüllt nach den Unterlagen die Anforderungen an den Standard für den Bauzeitpunkt. Die Raumaufteilung erscheint funktional; alle Wohnräume sind ausreichend bemessen sowie belichtet. Die Fenster sind überwiegend bodentief ausgeführt. Das Dach ist als Pfettendach aus Nadelholz mit Betondachsteinen und einer etwa 20 cm starken Dämmung ausgeführt. Eine kontrollierte Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist laut Baubeschreibung vorhanden.Außenanlagen wie Terrasse und Zugang sind nicht fertiggestellt, der Hauszugang erfolgt provisorisch über Holzpaletten. Die Grundstückszufahrt ist mit Kies befestigt, Parkmöglichkeiten für drei Fahrzeuge erscheinen herstellbar. Ein Balkon ist nicht vorgesehen.Das genaue Ausstattungsniveau im Inneren bleibt unbekannt, ebenso der komplette Zustand.GrundstückDas Grundstück ist rund 722 m² groß, nahezu trapezförmig geschnitten und fällt von Nord nach Süd um ca. 0,5 m ab. Die Erschließung (Wasser, Strom, Abwasser) erfolgt über den Finkenweg. Das Grundstück grenzt an Wohnbebauung und eine angrenzende Grünfläche, die laut Bebauungsplan frei von Bebauung bleiben muss. Die Außenanlagen wie Einfriedung und gärtnerische Gestaltung sind nur teilweise vorhanden oder noch nicht fertiggestellt.NutzungZum Wertermittlungs-Stichtag war das Objekt vermutlich eigengenutzt.