Testamentsvollstreckung/Gebotsverfahren: Baugrundstück mit Altbestand in 90480 Nürnberg-Mögeldorf, Blütenstr. 8a
Für das Gebiet gibt es einen Bebauungsplan „4430 mit GRZ 0.4 II“. Wir empfehlen aufgrund des Bebauungsplans das Gespräch mit der Stadt zu suchen um die genauen Bebauungsmöglichkeiten zu prüfen.
Wir verkaufen das Anwesen als Baugrundstück mit Altbestand, da das Anwesen aufgrund des Baujahres (1965) des Zustandes und der Raumaufteilung eine Sanierung nicht wirtschaftlich ist.
Das Grundstück ist mit einer Doppelhaushälfte bebaut. Es sollte wohl später nochmals ein HAUS angebaut werden und zwar an der SÜD/WESTLICHEN Seite.
Merkmale
874 m² Grundstück
voll erschlossen
Strom, Telekommunikation, Wasser
Grundrisse
Verschaffe dir einen genauen Überblick über die Raumaufteilung.
Realisiere Dein Projekt
Bausubstanz und Energie
Möchtest du Details zum Energieverbrauch?
Preisdetails
Kaufpreis
1150000 €1.150.000 €
1.315,79 €/m²
Provision für Käufer
3% Courtage zzgl. 19% MWST und somit 3,57% Brutto.
Geschätzte Gesamtkosten
1.191.055 €1
Kaufpreis
1.150.000 €
Kaufnebenkosten
41.055 €
2
Provision für Käufer (3,57%)
41.055 €
1Der angezeigte Wert ist eine automatisch berechnete Schätzung von immowelt.
2Bei den Angaben handelt es sich um ortsübliche Werte. Individuelle Kosten können abweichen.
Lage
Blütenstr. 8a, Mögeldorf, Nürnberg (90480)
Weitere Informationen
Hinweis zum Gebotsverfahren:
Das Grundstück wird im Rahmen einer Testamentsvollstreckung verkauft und somit gg. Höchstgebot. Die Preisvorstellung beträgt € 1.150.000,00. Termin für die Gebotsabgabe ist spätestens am 15.04.2026 um 10 Uhr.
Aufgrund der Größenordnung des Kaufpreises nehmen wir nur Gebote entgegen mit Bietschritten von mindestens € 5000.00.
Nach 10 Uhr erfolgt die Ermittlung des Höchstgebotes durch das telefonisch Ausschlussverfahren. Angerufen werden die beiden Bieter, die das höchste und das zweit höchste Gebot abgegeben haben.
Rückfragen hierzu gerne telefonisch. Gebote bitte schriftlich per Mail/Fax an unser Büro. Wir nehmen Gebote nur von Interessenten entgegen, die sich vorher bei uns gemeldet haben und entsprechende Unterlagen/Expose erhalten haben.
Bei Abgabe des Gebotes benötigen wir eine Finanzierungsbestätigung und/oder /Kapitalnachweis einer Bank/Sparkasse/Genossenschaftsbank. Bestätigungen von Finanzmakler und „Finanzierungszertifikate“ von InterHyp/Prohyp/Wüstenrot/Commerzbank, Sparkasse etc. können wir nicht annehmen.
Die Entscheidung über den Verkauf trifft alleine der Testamentsvollstrecker.
Alle Angaben im Expose beruhen auf uns erteilten Informationen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Unterlagen. Schadenersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlern ausgeschlossen.
Der Testamentsvollstrecker behält sich eine Verkürzung der Gebotsfrist oder die komplette Einstellung des Verkaufs ausdrücklich vor.