Großzügiges Grundstück im Mischgebiet mit denkmalgeschütztem Bahnhofsgebäude
Denkmalgeschütztes Bestandsobjekt mit Entwicklungspotenzial im Mischgebiet
Auf einem ca. 1.727 m² großen Grundstück befindet sich das ehemalige Bahnhofsgebäude Holzhausen, ein zweigeschossiges, denkmalgeschütztes Bestandsgebäude mit erheblichem Entwicklungs- und Wertschöpfungspotenzial.
Die Liegenschaft liegt in einem Mischgebiet und eignet sich insbesondere für Büro-, Dienstleistungs- oder gewerbliche Nutzung. Das Gebäude stammt aus der Bauzeit um 1800 / 1900 und ist teilweise unterkellert.
In den Jahren 2024/2025 wurden bereits Teile des Daches sowie der Dachstuhl erneuert, wodurch ein wesentlicher Investitionspunkt bereits umgesetzt wurde. Der übrige Gebäudebestand befindet sich in einem teilweise sanierten Zustand und bietet Raum für eine weitere, investitionsgesteuerte Entwicklung.
Die denkmalrechtlichen Vorgaben betreffen im Wesentlichen die Außenhülle sowie die historische Treppenanlage, was im Inneren dennoch eine flexible Grundriss- und Nutzungsgestaltung ermöglicht – vorbehaltlich der Abstimmung mit den zuständigen Behörden.
Für das Objekt liegt bereits eine konkrete Planung für einen Büroausbau vor, die vom Erwerber übernommen werden kann. Alternativ ist eine individuelle Anpassung der Planung möglich. Der derzeitige Bauherr ist zudem bereit, die vorhandene Planung für den zukünftigen Käufer schlüsselfertig bzw. bis zu einem definierten Baufortschritt umzusetzen, was eine kalkulierbare Projektentwicklung ermöglicht.
Erschließung und Rahmenbedingungen
Gasanschluss im Gehweg vorhanden
Alternative Beheizung über Luft-Wärmepumpe realistisch
Wasser-, Abwasser-, Strom- und Telekommunikationsanschlüsse liegen an
Planungsrechtliche Grundlage – Bebauungsplan Nr. E-148 „Neue Ortsmitte“
Die Liegenschaft befindet sich im Geltungsbereich der ehemaligen Gemeinde Holzhausen, jetzt eingemeindet zur Stadt Leipzig, konkret in einem Mischgebiet. Die planungsrechtlichen Vorgaben lassen u. a. Büro-, Dienstleistungs-, gewerbliche Nutzungen sowie eingeschränkt Wohnen zu.
Hinweis
Eine konkrete Prüfung und Abstimmung mit dem Bauordnungsamt Leipzig wird empfohlen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.