Grundstück in Sopron auf 5000m2
Seltenes Naturjuwel an der Grenze – Dein Rückzugsort mit Weitblick bei Sopron.
Stell dir vor, du öffnest morgens die Tür…
frische Luft, absolute Stille – und vor dir nichts als sanfte Hügel und der freie Blick Richtung Österreich.
Genau dieses Gefühl erwartet dich hier – auf 5.000 m² Freiheit in Sopron.
Dieses Grundstück ist mehr als nur Land.
Es ist ein Ort für Menschen, die genug haben vom Lärm, vom Stress, vom „Immer mehr“ – und stattdessen Ruhe, Natur und echte Lebensqualität suchen.
- Gewachsene Obstbäume – nicht gepflanzt für den Verkauf, sondern über Jahre gewachsen. Hier erntest du nicht nur Früchte, sondern ein Stück Ursprünglichkeit.
- Eigener Brunnen – ein Gefühl von Unabhängigkeit, das man heute kaum noch findet.
- Komplett eingezäunt – dein privater Raum, fern von neugierigen Blicken.
- Asphaltierte Zufahrt – kein Abenteuer nötig, um ins Paradies zu kommen.
- Panoramablick – jeden Tag ein Sonnenuntergang, den kein Bildschirm ersetzen kann.
Und das Wichtigste:
- Die Lage. Nur wenige Minuten von Österreich entfernt – eine Kombination, die immer seltener und begehrter wird.
Warum dieses Grundstück besonders ist:
Viele suchen so etwas.
Die meisten finden es nicht.
Groß genug für Visionen.
Ruhig genug für echte Erholung.
Und selten genug, um langfristig an Wert zu gewinnen.
Wichtiger Hinweis – und gleichzeitig Chance:
Aktuell kein Baugrundstück.
Doch genau darin liegt das Potenzial:
➡️ Günstiger Einstieg in eine begehrte Region
➡️ Perfekt für Wochenenden, Selbstversorgung oder als Rückzugsort
➡️ Wohnwagen möglich – sofort nutzbar
Für wen ist das hier gemacht?
Für Menschen, die nicht einfach „ein Grundstück“ wollen.
Sondern einen Ort, der sich richtig anfühlt.
Für alle, die wissen:
- Die besten Plätze findet man nicht oft.
- Und wenn man sie findet, sollte man nicht zu lange warten.
- Solche Grundstücke in Grenznähe zu Österreich werden nicht mehr – aber die Nachfrage steigt.
Wenn dich dieser Ort anspricht, dann hat das einen Grund.
Nähere Informationen vermitteln wir Ihnen gerne persönlich, beziehungsweise sind im Expose vorzufinden, welches wir Ihnen bei Interesse gerne übermitteln.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
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Der Auftraggeber wurde von uns über die gesetzliche Vorlagepflicht eines Energieausweises schriftlich informiert (EAVG 2012).
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