Kiosk am Lutherplatz
Der Verkaufsraum ist beheizt, Wasser- und Abwasseranschluss sind vorhanden. Für den Kiosk und eine Außenbestuhlungsfläche von 36 m² bestand zuletzt eine gaststättenrechtliche Erlaubnis mit Verkauf von Alkohol und der Möglichkeit zur Abgabe von einfachen Speisen wie z.B. belegten Brötchen und Backwaren und zum Verzehr im Umfeld des Kiosks auf der überlassenen Außenfläche. Schwerpunkt ist jedoch der Verkauf von Zeitungen/Zeitschriften, Tabakwaren, Süßigkeiten, Souvenirartikel, Speiseeis und insbesondere Fahrkarten. Weiter können Dienstleistungen, z.B. Paketservice und Toto-Lotto am Standort angeboten werden.
Die Stand Konstanz steht einer Nutzungserweiterung sowohl im Sortiment als auch baulich grundsätzlich positiv gegenüber, sofern diese baurechtlich genehmigungs-fähig sind und auch sonstige Rechtsvorschriften (z.B. Gewerbe-/Gaststättenrecht) nicht entgegenstehen.
Der Mietzins beträgt für die oben beschrieben Nutzungsart
2% des jährlichen Nettoumsatzes für Tabakwaren zuzüglich
8% des jährlichen Nettoumsatzes für Presse und sonstige Artikel sowie Provisionen
Die jährliche Mindestmiete beträgt 11.500,00 €.
Jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, derzeit 19%.
Sofern der Mieter / die Mieterin baulich in das Gebäude investiert und/oder eine andere oder erweiterte Nutzung umsetzen möchte, wird der Mietzins unter Berücksichtigung der geleisteten Investitionen und des Sortiments neu vereinbart.
Vertragslaufzeit: Das Mietverhältnis soll schnellstmöglich beginnen und wird mit einer Festlaufzeit von 5 bis 10 Jahren mit anschließender automatischer Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr abgeschlossen.
Verpflichtungen des Mieters/der Mieterin:
Der/die Mieterin/in ist berechtigt und verpflichtet, den Betrieb an mindestens 6 Tagen in der Woche je nach Sortiment von 7.00/8.00 Uhr bis mindestens 19.00 Uhr zu öffnen, wobei sich die Öffnungszeiten jedoch vordringlich an den Bedürfnissen der Kunden orientieren sollen. Es gilt das Ladenöffnungsgesetz und die Satzung der Stadt Konstanz über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen. Unter der Voraussetzung einer gültigen gaststättenrechtlichen Erlaubnis für den Verkauf und Verzehr von einfachen Speisen und Getränken an Ort und Stelle (Außenbestuhlung) gilt die Sperrzeitrechtsverordnung der Stadt Konstanz.
Speisen und Getränke dürfen ausschließlich in (Pfand)Mehrwegbehältnissen und -geschirr abgegeben werden, dies gilt auch für den Verkauf „To Go“.
Die Stadt Konstanz vergibt das befristete, ausschließliche Recht zur Belieferung städtischer Kioske mit Speiseeis nach Ausschreibung an einen Lieferanten. Der/die Mieter/in ist verpflichtet, Speiseeis zu verkaufen und dieses ausschließlich über den durch die Stadt Konstanz benannten Lieferanten zu beziehen.
Ihre aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte bis spätestens 28.02.2026 vollständig mit folgenden Unterlagen:
- Motivationsschreiben
- Bonitätsauskunft (Schufa)
- Einfaches polizeiliches Führungszeugnis
- Lebenslauf
an die
Stadtverwaltung Konstanz
Amt für Liegenschaften und Geoinformation
Untere Laube 24
78462 Konstanz.
Email-Adresse: Liegenschaften@Konstanz.de
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Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Glaser, Tel. 07531 / 900-2588, Email: ursula.glaser@konstanz.de