Attraktive, großzügige 1-Raum-Wohnung im 1. OG in gepflegter Wohnanlage in Auritz zu vermieten!
Diese schöne, gemütliche Wohneinheit befindet sich in einer gepflegten Wohnanlage in Auritz im 1. Obergeschoss des Hauses. Sie bietet Ihnen auf ca. 54,30 m² Wohnfläche einen großzügigen Wohn- und Schlafraum mit schöner, großer Fensterfront, die Ihnen einen herrlichen Weitblick bietet, den Flur, eine Küche ebenfalls mit schönen großen Fenstern und ein innenliegendes Bad mit Dusche, WB, WC und WM-Anschluss. Die Wohnung wird saniert, renoviert und für Sie bezugsfertig gemacht.
Ein Kellerabteil steht Ihnen zur Nutzung zur Verfügung und zur gemeinschaftlichen Nutzung eine Fahrradgarage.
Bei Bedarf kann ein PKW-Stellplatz für monatlich 25,00 EUR hinzugemietet werden.
Da für diese Wohnanlage ein eigenes Stromkraftwerk vorhanden ist, besteht die Möglichkeit, einen Stromliefervertrag direkt mit dem Vermieter des Kraftwerks abzuschließen.
Wir haben Sie neugierig gemacht?
Dann rufen Sie uns an unter: 03591/491764 und senden Sie uns eine E-Mail mit Ihren vollständigen Kontaktdaten an info(at)immobilien-baumann-online.de oder kommen Sie persönlich in unseren Büroräumen auf der Wendischen Straße 11 in 02625 Bautzen vorbei.
Wir freuen uns auf Sie!
Für eine Besichtigung stehen wir Ihnen nach vorheriger Terminabsprache gern zur Verfügung.
Merkmale
Bezug: ab 01.04.2026
Grundrisse
Grundrisse
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Realisiere Dein Projekt
Bausubstanz und Energie
Energieausweis
Baujahrca. 2000
EnergieträgerGas
Mietkosten
Warmmiete
543 €
Kaltmiete
7 €/m²
380,10 €
Nebenkosten
162,90 €
Heizkosten
in Warmmiete enthalten
Kaution
1172.88 €1.172,88 €
Lage
Auritz, Bautzen (02625)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Diese Wohneinheit befindet sich in einer sehr gepflegten Wohnanlage in Bautzen - im Ortsteil Auritz, Untere Straße 15a.
Weitere Informationen
Sonstiges
Haftungsausschluss:
Dieses Exposé ist eine Vorabinformation. Vorstehende Angaben beruhen auf Auskünfte der Eigentümer, wir übernehmen hierfür keine Haftung! Ein Rechtsanspruch auf einen Mietvertrag kommt erst durch Gegenzeichnung durch den Eigentümer zustande.