Weitere Informationen
Objektbeschreibung
Es wird ein gemütliches, ca. 30 m² großes möbliertes Zimmer im 2. Obergeschoss einer 107 m² großen 4-Zimmer-Wohnung vermietet. Das Ambiente wird durch ein aufgeschlossenes, nettes Zuhause einer freundlichen Dame geprägt. Das renovierte Altstadthausquartier besticht durch großzügige Fensterfronten, viel Sonnenlicht und eine attraktive Aussicht. Das Zimmer ist über das gemeinschaftliche Wohnzimmer begehbar.
Besondere Hinweise / Mieterprofil
Dieses Wohnangebot richtet sich an Interessentinnen und -inten, die beabsichtigen, mindestens ein Jahr in der Wohnung zu bleiben und sich in deutscher Sprache gut ausdrücken können. Da die Vermieterin nicht mehr gut zu Fuß ist, benötigt sie insbesondere Unterstützung beim Einkaufen, beim Rundgang mit dem Hund sowie bei kleineren Haushaltstätigkeiten. Nichtraucherinnen und Nichtraucher sind bevorzugt; gegebenenfalls darf nur auf dem Balkon geraucht werden. Ein harmonisches und respektvolles Zusammenleben ist der Vermieterin wichtig. Die Wohnmöglichkeit eignet sich besonders für Personen mit Verantwortungsbewusstsein und freundlichem Wesen.
Sonstiges:
Der Energieausweis ist in Arbeit und steht in Kürze zur Verfügung.
Für grobe Hausarbeiten wird alle zwei Wochen ein Reinigungsdienst durch die Vermieterin organisiert. Das betreffende Zimmer enthält derzeit einen Wäschetrockner und eine Gefriertruhe, die nach Absprache mit der Vermieterin entweder gemeinschaftlich genutzt werden oder ggf. aus dem Zimmer entfernt werden können.
Was wir für die weitere Bearbeitung benötigen:
Wir bitten Sie, den in den Anlagen beigefügtem Bewerbungsbogen ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit einem Foto und der Immatrikulation an uns zurückzusenden.
Bitte lassen Sie uns die Unterlagen baldmöglichst zukommen, damit wir für Sie umgehend einen Kennenlerntermin mit dem Zimmeranbieter ermöglichen können.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zum Prinzip „Wohnen für Hilfe“
Die Wohnraumanbieter (alleinstehende Senioren, Familien) stellen ein Zimmer zur Verfügung und erhalten dafür keine Mietzahlung in Geldform, sondern Hilfeleistungen im Alltag, wie z.B. Hilfe:
- im Haushalt, Fenster putzen
- Gartenarbeit, Rasenmähen, Unkraut jäten
- bei Einkäufen
- Kinderbetreuung
- Tierpflege, den Hund ausführen
- Schnee schippen
- Behördengängen
- Begleitung bei Arztbesuchen
- Korrespondenz erledigen
- Spaziergänge
- Gesellschaft leisten, vorlesen, Kommunikation etc.
Wer kommt als Mieter in Frage?
- Studenten und Auszubildende, die eine kostengünstige Wohnform suchen und bereit sind, einen Teil ihrer Zeit in Hilfeleistungen zu investieren.
- ordentliche eingeschriebene Studierende einer Hochschule bzw. Fachhochschule Regensburgs
- Auszubildende mit Vorlage eines Ausbildungsvertrages
- Das Mindestalter von 18 Jahren muss erfüllt sein.
Bedingungen für beide Parteien:
Wie kann die Wohnpartnerschaft im Alltag funktionieren, wer kommt als Wohnpartner in Frage? Wenn man so nah miteinander lebt, muss nicht nur der Mietvertrag stimmen, sondern auch Sympathie im Spiel sein. Deshalb wird auf die persönliche Beratung und Vermittlung gesetzt.
- Ob Wohnraumanbieter oder Student/Auzubildender – wer sich für eine Wohnpartnerschaft interessierte, muss einen Bewerbungsbogen ausfüllen.
- für Studenten: Ausfüllen eines Fragebogens mit detaillierten Angaben zur Person (u.a. Personalausweis, Studentenausweis und Lichtbild) für Zimmeranbieter: Hausbesuch mit Besichtigung der Wohnräume und Ausfüllen eines Fragebogens mit detaillierten Angaben zur Person
- Darin können potenzielle Mieter und Vermieter Wünsche, Vorlieben und Tabus benennen. Ob Rauchen, Haustiere, Küchennutzung, Fahrradstellplatz bis hin zur Frage, ob der/die Freund/in auch über Nacht bleiben darf – viele Themen werden so schon vorab geklärt. Und natürlich werden die gewünschten Hilfeleistungen benannt.
- Jede Bewerberin und jeder Bewerber werden persönlich beraten. Diskretion und Datenschutz waren dabei selbstverständlich.
Faustregel: pro Quadratmeter Wohnfläche eine Stunde Arbeit pro Monat.
Beide Seiten profitieren innerhalb der Wohnpartnerschaft durch ein Geben und Nehmen.
Zwischen den Wohnpartnern wird ein Vertrag (Wohnraumüberlassungsvertrag) geschlossen, in dem die jeweiligen Unterstützungsleistungen vereinbart werden. Vor allem Art und Umfang der Unterstützung einschließlich der Regeln für Urlaub, Krankheit und Ähnliches, sowie die Höhe der Nebenkosten finden hier Berücksichtigung.
Die Anzahl und die Art und Weisen der Hilfeleistungen kann jedoch variieren und individuell verhandelt werden. Ausgenommen sind jedoch Pflegeleistungen jeglicher Art. Die einzigen Kosten, die dem 'Mieter' entstehen sind die Nebenkosten, wie Gas, Wasser und Strom.
Die Vermittlung erfolgt provisionsfrei.
Sollten Sie vorab zum Ablauf des Projekts noch weiter Informationen wünschen, klicken Sie bitte hier: http://www.janele.de/content/wohnen/index.htm
Für Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0941 - 600 969-0 gerne zur Verfügung.