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Außenstellplatz zur Miete • provisionsfrei
53,55 €
Freier Außenstellplatz - Zentrale Lage Essen
Es handelt sich um einen Außenstellplatz im Freien, direkt zugänglich von der Straße. Der Stellplatz ist einfach erreichbar, ohne Aufzüge oder Einfahrtsbeschränkungen. Er eignet sich sowohl für Dauer- als auch Kurzzeitmieter.
Merkmale
- Außenstellplatz im Freien
- Direkter Zugang von der Straße
- Einfache Einfahrt und Ausfahrt
- Geeignet für Dauer- oder Kurzzeitmiete
- Zentrale Lage, gute Erreichbarkeit
Grundrisse
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Mietkosten
Kaltmiete
53,55 €
Provision für Mieter
provisionsfrei
Kaution
160,65 €
Lage
Ostviertel, Essen (45127)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Der Stellplatz befindet sich in der Söllingstraße, in einer ruhigen, gut erreichbaren Lage. Die Straße ist verkehrsgünstig angebunden, sodass sowohl Anwohner als auch Besucher den Stellplatz bequem erreichen können. Einkaufsmöglichkeiten, öffentliche Verkehrsmittel und weitere Infrastruktur sind in der Nähe vorhanden.
Weitere Informationen
Sonstiges
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Die Weitergabe dieses Exposés an Dritte ohne unsere Zustimmung löst gegebenenfalls Courtage- bzw. Schadensersatzansprüche aus. Der Grundrissplan ist unverbindlich. Die Terrassen- und Balkonfläche ist anteilig in der Wohnfläche enthalten. Als Rechtsgrundlage dient alleine der notarielle Kaufvertrag. Irrtum und Änderungen bleiben vorbehalten.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Westpark Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.