Grünland - Altlastenverdachtsfläche Nähe Kleinsiedlung Ganglweiher, 92660 Neustadt a.d.W.
Genaue Beschreibung der Objektart: Landwirtschaftliche Fläche
Derzeitige Bebauung: keine
Grundstücksgröße: ca. 11100 m²
Weitere Details zum Energieausweis: Art des Ausweises: Energieausweis nicht erforderlich (Unbebautes Grundstück) Energiedaten laut Energieausweis nach § 87 GEG Gebäudeart:
Merkmale
11.100 m² Grundstück
unerschlossen
Grundrisse
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Preisdetails
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provisionsfrei
Lage
Nähe Hammerweg, Radschinmühle, Neustadt a.d.Waldnaab (92660)
Südlich der Gemeinde Altenstadt a.d.W. in der Nähe der Kleinsiedlung Ganglweiher bzw. der Kläranlage gelegen.
Weitere Informationen
Sonstiges
Termin zur Angebotsabgabe: 30.04.2026
Teaser: Nähere Informationen finden Sie im Exposé (Downloadbereich).
Verkehrsanbindung: Nur über Feldwege bzw. Fremdgrundstücke zu erreichen. Es gibt kein grundbuchgesichertes Geh- und Fahrtrecht.
Region: Oberpfalz
Flurstück: 1477/4
Gemarkung: Neustadt a.d.W.
Hinweis zur Vergabe: Veräußerung zum Höchstgebot. Diese Seite ist eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot eine Zusage zu erteilen. Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass seitens des Freistaates Bayern als Verkäufer im Erfolgsfall keine Maklerprovision entrichtet und im Falle des Verkaufs keine Auskünfte über den Erwerber erteilt werden. Wir bitten um die Zusendung der Angebote in einem verschlossenen Umschlag mit Kenntlichmachung als Angebot für Grünland in Neustadt a.d.W. . Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen.
Postanschrift des Ansprechpartners: RV Oberpfalz Prüfeninger Straße 34 93049 Regensburg
Geschäftszeichen des Ansprechpartners: IB 23-9193-106-2
Planungs- und Baurecht: Außenbereich gem. § 35 BauGB
Sonstiges: Die Fläche ist im Altlastenkataster gelistet. Es besteht ein Anfangsverdacht - siehe in der Altlastenauskunft des LRA Neustadt a.d.W., Stand 11.03.2026 im beigefügten Exposé.
Die Nutzung des Grundstücks muss den bodenrechtlichen Anforderungen genügen, solange der Anfangsverdacht der schädlichen Bodenveränderung nicht ausgeräumt ist.
Für die Zuwegung über den Privatweg in der Kleinsiedlung "Ganglweiher" ist kein Geh- und Fahrtrecht im Grundbuch eingetragen. Das Grundstück ist lediglich über Feldwege bzw. fremde Grundstücke zu erreichen.
Das Grundstück liegt im Überschwemmungsgebiet; sog. HQ 100 und HQ extrem Hochwassergebiet und im Landschaftsschutzgebiet "Oberpfälzer Hügelland im westl. Landkreis Neustadt a.d.W."
Stichworte
Bundesland: Bayern, Flurstück: 1477/4