Wohnung zur Miete • nur mit Wohnberechtigungsschein
587 €
3 Zimmer • 75,3 m² • EG
Gefördertes Wohnen nach § 5: Power Townhouse zum Erstbezug.
Die sechs angebotenen Power Townhouses bieten jeweils 3-6 Wohneinheiten, welche sich über das Erd- und Dachgeschoss erstrecken. Die Power Townhouses wurden als KfW-Effizienzhaus 40 Plus und somit äußerst energiesparend erbaut. Geboten werden ca. 61 bis 95 m² Wohnfläche, welche sich jeweils auf 3 bis 5 reelle Zimmer sowie derer Nutz- und Nebenräume verteilt. Auch ist ein jeweiliger Freisitz vorhanden.
Als regenerative Heizungsanlage kam eine private Wärmepumpe in Kombination mit einer Photovoltaikanlage zur Ausführung. Diese wurde als Fußbodenheizung installiert.
Merkmale
Bezug: Nach Vereinbarung.
Erdgeschoss
Einbauküche, offene Küche
Außen-Stellplatz
Garten
Terrasse
kontrollierte Be- und Entlüftungsanlage
Bad mit Dusche
Grundrisse
Grundrisse
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Bausubstanz und Energie
Der Anbieter hat keine Informationen zum Energieverbrauch bereit gestellt.
Die Gemeinde Hammah ist in der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten und somit im Landkreis Stade gelegen. Hammah bietet Wohnsitz für derzeit ca. 3.200 Einwohner.
Viele kleine, oft familiengeführte Geschäfte, aber auch überregional bekannte Betriebe, befinden sich sowohl in Stade als auch in Hammah direkt. Ausreichend Einkaufsmöglichkeiten sowie Sport- und Freizeitangebote sind vorhanden.
Hinsichtlich der Altersstruktur ist eine Waage erkennbar. Alt und Jung ergänzt sich optimal. Vom Kindergarten über die Grundschule bis hin zum Gymnasium (Oberschule mit Gymnasialzweig) sind in der Samtgemeinde alle Schulformen vorhanden.
Weitere Informationen
Mieten
Typ 2: EUR 477,36 kalt bei ca. 61,20 m² Wfl., 3 Zimmer Typ 3: EUR 587,26 kalt bei ca. 75,29 m² Wfl., 3 Zimmer Typ 4: EUR 672,36 kalt bei ca. 86,20 m² Wfl., 4 Zimmer Typ 5: EUR 736,32 kalt bei ca. 94,40 m² Wfl., 5 Zimmer
Die Nebenkostenvorauszahlungen betragen EUR 2,50/m² Wfl. Die Heiz- und Haushaltsstromkosten sind direkt mit dem Versorger abzurechnen.
Mietkaution: 3 Kaltmieten
Wichtig: Es handelt sich ausdrücklich um geförderten Wohnraum nach § 5, sodass ein entsprechender Wohnberechtigungsschein mit Anspruch auf ausgewiesene Wohnungsgröße erforderlich ist.
Sonstiges
Haustierhaltung ist nicht erwünscht.
Bitte zeigen Sie Verständnis, dass nur Anfragen mit Angabe einer gültigen Telefonnummer berücksichtigt werden.