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Sonstiges
Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020):
Seit dem 1. November 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz, das die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) abgelöst hat. Es stellt an Eigentümer von Immobilien weiterhin größere Anforderungen in Bezug auf die energetische Qualität des Gebäudes. Ziel ist ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden einschließlich einer zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb. Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) ändern sich die energetischen Anforderungen im Vergleich zur EnEV 2014 (2016) aber nur unwesentlich:
Zum Beispiel dürfen ab 2026 Ölheizungen in Bestands- und Neubauten nur noch eingebaut werden, wenn ein Teil der Wärmeversorgung über erneuerbare Energien sichergestellt wird (hybride Anlage) oder ein Anschluss an das Gas- oder Fernwärmenetz nicht möglich ist.
Bestehende Öl- oder Gasheizungen dürfen ab diesem Jahr nur noch weiter betrieben werden, wenn sie nach dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind.
Energieausweis:
Der Energieausweis ist ein reines Informationspapier für den potentiellen Käufer oder Mieter einer Immobilie. Er dient ausschließlich der Information über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und soll dem Kauf- oder Mietinteressenten einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden ermöglichen. Nach GEG 2020 sind Verkäufer, Vermieter oder Immobilienmakler verpflichtet, potenziellen Käufern oder Mietern bereits vor der Besichtigung einen Energieausweis vorzulegen. Beim Verkauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses muss der Käufer nach Übergabe des Energieausweises ein Informationsgespräch zum Energieausweis mit einem Ausstellungsberechtigten führen, wenn dieser dies als einzelne Leistung unentgeltlich anbietet.
Für Altbauten mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1977 errichtet worden sind und keine Sanierung aufgrund der Wärmeschutzverordnung 1977 erhalten haben, wird zwingend der bedarfsorientierte Energieausweis benötigt. Für Wohngebäude, die nach 1978 errichtet worden sind, reicht der verbrauchsorientierte Energieausweis aus.
Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten gilt unabhängig vom Baujahr Wahlfreiheit zwischen einem Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
Denkmalgeschützte Wohnhäuser sind generell von der Verpflichtung zum Nachweis eines Energieausweises ausgenommen. Der Energieausweis gilt nach GEG 2020 10 Jahre lang. Ein neuer Ausweis wird fällig, wenn nach einer Änderung der Hülle oder nach einer Erweiterung der Nachweis anhand des gesamten Gebäudes erfolgt.
Geldwäschegesetz (GwG):
Nach dem Geldwäschegesetz müssen Immobilienmakler die personenbezogenen Daten ihrer Kunden festhalten. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlich oder schriftlich abgeschlossenen Maklervertrag zu erfüllen.
Das bedeutet, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, sich den Personalausweis ihrer Miet- und Kaufinteressenten (Kunden) zeigen zu lassen und die Daten daraus festzuhalten.
Geschäftsbedingungen:
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie sind nur für den Empfänger selbst bestimmt und dürfen ohne unsere Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlung verpflichtet zu Schadenersatz. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. Vermietung bleiben vorbehalten. Kommt durch unsere Vermittlung ein Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag zustande, so ist bei Abschluss die ortsübliche bzw. vereinbarte Maklergebühr zu zahlen. Durch Aufnahme von Verhandlungen werden vorstehende Bedingungen anerkannt.
Stichworte
Carport vorhanden, Nutzfläche: 15,00 m², Anzahl der Schlafzimmer: 3, Anzahl der Badezimmer: 1, Anzahl Balkone: 1, Balkon-Terrassen-Fläche: 15,00 m², Bundesland: Niedersachsen, 2 Etagen, Distanz zum Flughafen: 16.84, Distanz zum Hauptbahnhof: 2.36, Distanz zur Autobahn: 4.5, Distanz zum Bus: 0.23