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Sonstiges
Am 01. Mai 2014 ist die zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung in Kraft getreten. Nach § 16, 16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter und Verpächter bei der Vermarktung seiner Immobilie verpflichtet den Energieausweis bei Besichtigungen auszuhändigen oder auszuhängen, bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis sind in Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Zum Zeitpunkt der Versendung des Exposés bzw. der Schaltung des Immobilieninserates existierte noch kein Energieausweis. Der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Verpächter hat aber bereits die Ausstellung des Ausweises beauftragt. Dieser kann in Kürze, auf jeden Fall aber bei Besichtigung, eingesehen werden.
Der Inhalt dieses Exposés ist von uns nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und basiert einzig auf Angaben und Informationen, die uns von Dritten überlassen wurden. Eine Haftung auf Richtigkeit wird von uns deshalb nicht übernommen. Die Unterlagen, Exposés und alle weiterführenden Daten, Pläne und Kopien, sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und dürfen nur mit schriftlichem Einverständnis des beauftragten Maklers an Dritte weitergegeben werden. Der Inhalt des Exposés ist vertraulich zu behandeln. Weder der Vermieter, noch der Makler als sein Vertreter, sind für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen verantwortlich. Alle vom Makler gemachten Angaben definieren den Mietgegenstand ausdrücklich nicht und alle zur Verfügung gestellten Informationen müssen von dem interessierten Mieter selber geprüft werden. Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen und Beschreibungen stellen insbesondere keine Zusicherungen im Sinne des Mietrechts dar. Entscheidend über den Zustand des Gebäudes sind allein die in einem eventuell später abgeschlossenen Mietvertrag enthaltenen Regelungen und Beschreibungen. Das Exposé stellt ausdrücklich kein Angebot dar.
Stichworte
Anzahl der separaten WCs: 2, Kellerfläche: 10,00 m²