Landhaus
Energieausweis: ZU DIESER IMMOBILIE LIEGT DERZEIT NOCH KEIN ENERGIEAUSWEIS VOR. IN VORBEREITUNG. Dieses Anwesen liegt in den herrlichen Hügeln der Langhe, in Panoramalage, mit Blick auf ein Weingut. Es handelt sich um ein altes Steinhaus mit einer Wohnfläche von ca. 300 qm aus dem Jahr 1876, erbaut von Umberto I., dem König von Italien. Es ist von einem ca. 1000 qm großen Grundstück umgeben. Das Anwesen verfügt über einen bezaubernden Rosengarten, umgeben von Obstbäumen und viel Platz für einen Gemüsegarten. Das Haus ist ein zweistöckiges Lagerhaus, das derzeit verputzt ist, wobei die ursprünglichen Merkmale gut erhalten wurden. Das Anwesen ist ein typisches Langhe-Steingebäude mit 60 cm dicken Steinmauern, einschließlich eines unabhängigen Ein-Schlafzimmer-Appartements (damit die Gäste ihre eigene Privatsphäre haben können). Eine separate Garage (als Werkstatt/Männerhöhle genutzt) und zwei separate Holzschuppen für die Lagerung. Der Hauptteil des Hauses erstreckt sich über zwei Ebenen, die aus 2 Küchen (eine davon mit begehbarer Speisekammer), 3 Schlafzimmern, 2 Bädern, 2 Wohnräumen (einer davon mit eingebautem Holzofen) bestehen. Die Zentralheizung wird mit Holz oder Gas betrieben. Das unabhängige Appartment ist mit einer Küche, einem Essbereich, einem Badezimmer und einem Schlafzimmer voll ausgestattet. Die untere Etage verfügt über schöne Backsteinbögen, die bis zur großen Küche führen, von der aus man den überdachten Außenbereich mit herrlichem Blick auf den Garten genießen kann. Stellen Sie sich vor, Sie essen eine hausgemachte Pizza aus dem eigenen Pizzaofen ode Interesse? Bitte senden Sie uns ein VOLLSTÄNDIG augefülltes Kontaktformular zu, Sie erhalten dann umgehend ein ausführliches Exposé. ACHTUNG MAKLER: Wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit. Alle Angaben stammen vom Verkäufer der Immobilie. Ohne Gewähr! blueHOMES AG ...die schönsten Häuser Europas... Energieausweis / energetische Angaben: Für die angebotene Immobilie liegt derzeit kein Energieausweis vor. Die Immobilie befindet sich im Ausland; maßgeblich sind daher ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Belegenheitsstaates. Eine Verpflichtung zur Angabe von Energiewerten nach deutschem Recht besteht für diese Immobilie nicht. Sofern nach den Vorschriften des Belegenheitsstaates eine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises besteht, wird dieser im weiteren Vermarktungsprozess eingeholt und Interessenten rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Sämtliche Angaben erfolgen nach bestem Wissen; eine Haftung für die Verfügbarkeit oder Vollständigkeit energetischer Kennwerte vor Vorlage eines entsprechenden Nachweises wird ausgeschlossen.