Hier entsteht Ihr Traumhaus! Ideal in Feldrandlage!
Eins der letzten freien Grundstücke in der Straße "Brookwisch" in Großensee kann in Kürze erworben werden.
Merkmale
1.152 m² Grundstück
Bebauungsplan
unerschlossen
Für dieses Gebiet gilt der Bebauungsplan für Großensee Nummer 10.
Sie dürfen das Grundstück mit einer zulässigen Grundfläche von 135 m² bei einer Firsthöhe von 7 Metern bebauen. Es ist ein Vollgeschoss zulässig. Rein rechnerisch können Sie ca. 230 m² Wohnfläche errichten.
Näheres ist mit den Behörden zu klären, Bauvoranfragen gibt es nicht.
Wir klären gerne alle Details mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch.
Grundrisse
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Bausubstanz und Energie
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Preisdetails
Preis auf Anfrage
Provision für Käufer
6 % des Kaufpreises inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer Die Provision ist verdient und fällig mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages.
Lage
Großensee (22946)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Großensee ist eine idyllische Gemeinde im Kreis Stormarn, im südlichen Teil Schleswig Holsteins. Die Gemeinde liegt direkt am gleichnamigen See, einem malerischen Gewässer, einem Ausflugsziel für viele Familien.
Die Infrastruktur von Großensee ist geprägt von einer angenehmen Mischung aus ländlichem Charme und moderner Lebensqualität. Im Ort gibt es eine Kindertagesstätte sowie regionale Vereine und Freizeitangebote, die das Gemeinschaftsleben stärken. Grundschulen und weiterführende Schulen befinden sich in den nahegelegenen Nachbargemeinden.
Besonders attraktiv ist die gute Anbindung an die Metropolen Hamburg und Lübeck: Über die nahegelegene A1 und A24 erreichen Pendler die Stadtzentren in kurzer Zeit. Ideal für alle, die im Grünen wohnen, aber dennoch die Vorzüge einer Großstadt genießen möchten.
Insgesamt bietet Großensee eine hohe Lebensqualität in einer naturnahen Umgebung, kombiniert mit einer praktischen Verkehrsanbindung, einem aktiven Gemeinwesen und vielfältigen Freizeitmöglichkeiten am und rund um den Großensee.
Weitere Informationen
Sonstiges
Bezüglich des Kaufpreises freuen sich die Verkäufer, wenn Sie ein Gebot für das Grundstück abgeben. Alle Gebote werden an die Verkäufer weitergeleitet. Eine Befristung für die Abgabe der Gebote gibt es nicht. Ebenso sind die Verkäufer nicht verpflichtet, abgegebene Gebote anzunehmen.
Eine Fremdvisualisierung durch Bauträger etc. ist ausdrücklich untersagt!
Bitte besichtigen Sie das Grundstück nicht ohne uns bzw. unsere Legitimation.