Schönes Landhaus mit Pool Alleinlage
Energieausweis: ZU DIESER IMMOBILIE LIEGT DERZEIT NOCH KEIN ENERGIEAUSWEIS VOR. IN VORBEREITUNG. Dieses schöne Steinhaus aus dem Jahr 1800, mit privatem großem Garten, ist ideal für diejenigen, die in der Nähe der berühmten mittelalterlichen Stadt Todi wohnen wollen. Todi ist von einer Seite des Grundstücks sichtbar. Das Anwesen ist ideal als Sommerresidenz oder als Ferienwohnungen, da es nur wenige Minuten von Todi liegt, einer der berühmtesten Orte von Umbrien. Eine Bar / Lebensmittelgeschäft, ein Restaurant und ein öffentliches Schwimmbad sind 1,5 km entfernt; man findet Geschäfte, Banken, Post, Supermarkt, einen Tennisplatz, weitere Restaurants und Pizzerie in Todi, ca. 5 km weit. Distanzen: Todi 5 km; E45 Autobahn 5 km; Orvieto ca. 40 km; Spoleto ca. 70 km; Roma 145 km. Das 335 m2 große Steinhaus ist zweistöckig und verfügt über eine Veranda von 35 m2. Es wurde restauriert und bewahrt den typischen Charme seiner typischen ländlichen Struktur mit herrlichen alten Steinmauern, originalen Holzbalken und Terrakottaboden. Im Erdgeschoss gibt es ein Wohnzimmer mit Kamin und Esszimmer mit französischen Türen, Küche, 1 Doppelzimmer mit französischen Türen und ein Bad mit Dusche; Lagerraum 11 qm, Schutzdach 8 qm. Die erste Etage ist über eine Steintreppe erreichbar und besteht aus Wohnzimmer/Bibliothek mit antiken Waschbecken, 4 Doppelzimmer , 1 Einzelzimmer , 2 Fluren, 2 Badezimmer. Es gibt auch einen beschatteten Parkplatz im Freien (für 2 Autos). Das Anwesen umfasst 1 Hektar komplett eingezäuntes Landes mit einem schönen Garten reich an Pflanzen und Blumen. Das Schwimmbad ( Interesse? Bitte senden Sie uns ein VOLLSTÄNDIG augefülltes Kontaktformular zu, Sie erhalten dann umgehend ein ausführliches Exposé. ACHTUNG MAKLER: Wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit. Alle Angaben stammen vom Verkäufer der Immobilie. Ohne Gewähr! blueHOMES AG ...die schönsten Häuser Europas... Energieausweis / energetische Angaben: Für die angebotene Immobilie liegt derzeit kein Energieausweis vor. Die Immobilie befindet sich im Ausland; maßgeblich sind daher ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Belegenheitsstaates. Eine Verpflichtung zur Angabe von Energiewerten nach deutschem Recht besteht für diese Immobilie nicht. Sofern nach den Vorschriften des Belegenheitsstaates eine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises besteht, wird dieser im weiteren Vermarktungsprozess eingeholt und Interessenten rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Sämtliche Angaben erfolgen nach bestem Wissen; eine Haftung für die Verfügbarkeit oder Vollständigkeit energetischer Kennwerte vor Vorlage eines entsprechenden Nachweises wird ausgeschlossen.