Mein Schatz am Rosenplatz - Ladenlokal/Büro in der Altstadt!
KEINE GASTRONOMIE MÖGLICH!
Dieses attraktive Büro- bzw. Ladenlokal befindet sich in zentraler Lage von Münster, direkt an der Überwasserkirche, und profitiert von einer hohen Kundenfrequenz sowie einer hervorragenden Sichtbarkeit. Die vermietbare Fläche beträgt insgesamt ca. 81,6 m² auf 5 Räume aufgeteilt, es ist aber auch möglich aus den 5 Räumen wieder einen großen Raum zu machen der sich beispielsweise perfekt für eine Verkaufsfläche eignen würde.
Der helle Verkaufsraum überzeugt durch bodentiefe Fenster, die für eine optimale Belichtung sorgen und eine ansprechende Präsentation ermöglichen. Moderne Deckenleuchten unterstreichen das zeitgemäße Erscheinungsbild und schaffen eine angenehme Atmosphäre. Die charakteristischen Rundbögen schenken der Fassade zudem ein besonderes Flair.
Ergänzt wird die Fläche durch eine funktionale Küche sowie ein modern ausgestattetes WC. Die durchdachte Raumaufteilung und die hochwertige Ausstattung machen dieses Objekt zu einem idealen Standort für Unternehmen, die eine zentrale Lage und ein modernes Umfeld schätzen.
Merkmale
Bezug: Ab Sofort.
Bodenbelag: Fliesen, Teppich
Grundrisse
Verschaffe dir einen genauen Überblick über die Raumaufteilung.
Bausubstanz und Energie
Möchtest du Details zum Energieverbrauch?
Zustand der Immobilierenoviert / saniert
Mietkosten
Miete auf Anfrage
Provision für Mieter
provisionsfrei; Es entsteht keine Mietercourtage.
Kaution
keine Angabe
Lage
Centrum, Münster (48143)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Die Lage in der Münsteraner Altstadt rund um die Überwasserkirche zählt zu den gefragtesten und lebendigsten Bereichen der Innenstadt. Die zentrale Position, die hohe Passantenfrequenz sowie die Nähe zu Einzelhandel, Gastronomie, Universität und kulturellen Einrichtungen machen diesen Standort besonders attraktiv für Büro- und Ladenlokale mit repräsentativem Charakter und hervorragender Erreichbarkeit.
Weitere Informationen
Sonstiges
DSGVO und GWG
Bitte haben Sie zudem Verständnis dafür, dass wir aufgrund der Bestimmungen des Datenschutzes, und als Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer, nur Anfragen mit vollständiger Nennung Ihres Namens, Ihrer Anschrift und einer Rückrufmöglichkeit bearbeiten können. Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) darüber hinaus dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten, wenn Sie als natürliche Person handeln - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
Energiepass
Energieausweis wird bei Besichtigung vorgelegt.
Stichworte
Bundesland: Nordrhein-Westfalen