Wohnung zur Miete • nur mit Wohnberechtigungsschein
770 €
3 Zimmer • 71,6 m² • frei ab 28.03.2026
3 Zimmer im EG in Durlach-Aue NUR MIT WOHNBERECHTIGUNGSSCHEIN
BITTE VON ANFRAGEN OHNE WBS ABSEHEN!
Diese gemütliche 3-Zimmer-Wohnung befindet sich im Erdgeschosseines Mehrfamilienwohnhaus in ruhiger Wohnlage und wird aktuell für Sie modernisiert. Es wird eine komplett neue Elektrik verbaut, die Wände und Decken werden tapeziert und gestrichen. In der Küche, den Wohnräumen und im Flur wird ein pflegeleichter Vinyl-Fußboden in Holzoptik verlegt. Das Tageslichtbadezimmer sowie das separate WC werden mit modernen Fließen und zeitlosen Sanitärgegenständen ausgestattet. Ein Balkon lädt zum Verweilen ein.
Anmietung nur mit gültigen WBS möglich.
Merkmale
frei ab 28.03.2026
Kelleranteil
Gäste-WC
Balkon
Badezimmer: Badewanne, Bad mit Fenster
Balkon; Bad mit Fenster; Getrenntes WC; PVC/Linoleum; tapeziert; Zentralheizung; Gas; Rollläden; Isolierverglasung; Mieterkeller; Fahrradabstellraum; Gegensprechanlage; Waschmaschinenanschluss; EG-Wohnung; Mehrfamilienhaus; Badewanne eingemauert;
Grundrisse
Grundrisse
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Realisiere Dein Projekt
Bausubstanz und Energie
Energieausweis
D
Baujahr1988
HeizungsartZentralheizung
EnergieträgerGas
Mietkosten
Warmmiete
1.060,92 €
Kaltmiete
10,75 €/m²
769,92 €
Nebenkosten
147 €
Heizkosten
144 €
Kaution
2309.76 €2.309,76 €
Lage
Schlesier Str. 68, Durlach, Karlsruhe (76227)
Ihr neues Zuhause befindet sich in verkehrsberuhigter Wohnlage von Durlach-Aue. Ein schöner, ruhiger und beliebter Stadtteil. Hier finden Sie kleine Restaurants, Banken, Supermärkte, Bäckereien, ein Drogeriemarkt und vieles mehr. Der ganze Stadtteil überzeugt durch viel Grün. Die Straßenbahnhaltestelle liegt direkt am Grünzug in der Nähe Ihrer Wohnanlage, somit sind Sie optimal an das hervorragende Nahverkehrsnetz von Karlsruhe angebunden. Aber auch mit dem Auto erreichen Sie in wenigen Minuten die Südtangente mit Anschluss zum Stadtzentrum oder zur A5 und A8.
Weitere Informationen
Sonstiges
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WBS erforderlich. Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine Bescheinigung, mit der ein Mieter nachweislich berechtigt ist, aufgrund seiner Einkommenshöhe eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Sozialwohnung zu bewohnen. Den Wohnberechtigungsschein erstellt das zuständige Wohnungsamt. Bitte klären Sie hier im Vorfeld ab, ob Sie Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben.