attraktive möblierte Zwei-Raum-Wohnung in ruhiger zentrumsnaher Lage
Objektbeschreibung
Sehr gut möblierte und ausgestattete Zwei-Zimmer-Wohnung im 2. OG einer Wohnanlage in ruhiger zentrumsnaher Lage von Bad Reichenhall. Die Wohnung verfügt über einen sehr großen Balkon mit Blick ins Grüne und auf die Hausberge.
Raumaufteilung
Die Wohnung verfügt über ein geräumiges Wohnzimmer mit Polstergarnitur Wohnzimmertisch und einem Esstischbereich mit Eckbank und 2 Stühlen. Vom Wohnzimmer gelangt man auf den nach Süd-Osten ausgerichteten Balkon. Der separate Küchenraum verfügt über eine Einbauküche. Das Schlafzimmer verfügt über ein Doppelbett 2 x 2 m mit Lattenrosten und Federkernmatratzen sowie einen geräumigen Kleiderschrank. Vom Flur gelangt man ins Badezimmer mit Badewanne, Waschbecken und WC.
Merkmale
frei ab 01.12.2026 bis 31.12.2027
2. Geschoss
Einbauküche
Personenaufzug
Tiefgarage
Balkon
möbliert
Badewanne
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Bausubstanz und Energie
Energieausweis
C
Baujahr1985
EnergieträgerGas
Mietkosten
Warmmiete
1.300 €/Monat
Kaltmiete
nicht angegeben
Heizkosten
in Nebenkosten enthalten
Zusätzliche Kosten
Miete pro Stellplatz
60 €
Kaution
1300 €1.300 €
Lage
Edelweißstraße 2, Bad Reichenhall (83435)
Die Edelweißstraße liegt in der Nähe des Landratsamtes und zweigt von der Salzburger Straße ab. Der Weg zum Bahnhof, zur Post, zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten und zum Beginn der Fußgängerzone beträgt ca. 20 Gehminuten. Eine Bushaltestelle für ÖPNV liegt in der Nähe.
Weitere Informationen
Sonstiges
Die monatliche Warmmiete beträgt für zwei Personen € 1.300,-- zuzüglich Kosten für Stromverbrauch nach Zählerstand € 0,60/kwh
Ein Tiefgaragenstellplatz kann für € 60,-- p.M. separat angemietet werden. die Zufahrt zur Tiefgarage befindet sich in der Salzburgerstraße.
Leihwäsche kann zur Verfügung gestellt werden € 10,-- + MwSt. pro Satz Zuzüglich Kosten für Auszugsreinigung je nach Aufwand € 35,-- + MwSt. pro Stunde Zuzüglich Vertragsbearbeitung € 100,-- zuzügl. MwSt. WLAN ist vorhanden.
Mindestmietzeit beträgt drei Monate. Die Mietzeit kann bis zu einem Jahr betragen Verlängerungen sind möglich. Das Mietverhältnis bleibt in jedem Fall befristet, kann aber keinesfalls in ein unbefristetes Mietverhältnis übergeführt werden.