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Haftungsausschluss
Alle Angaben in diesem Exposé wurden aus vorliegenden Plangrundlagen, bei Vermittlungsobjekten nach Informationen der Eigentümer zusammengestellt. Eine detaillierte Überprüfung der Unterlagen und eine technische Überprüfung der Immobilie haben wir nicht durchgeführt. Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Haftung. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
Der Makler haftet nicht für die Korrektheit oder Vollständigkeit von Angaben Dritter bezüglich notwendiger oder vorgeschriebener Sanierungsmaßnahmen. Die Haftung für den Zustand des Objekts, insbesondere für nicht sichtbare Mängel und nicht durchgeführte Sanierungsarbeiten, die nach Abschluss des Kaufvertrags auftreten oder offengelegt werden, ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist und keine arglistige Täuschung oder vorsätzliche/fahrlässige Falschangabe des Maklers vorliegt.
Ob durch den Erwerb oder im Zusammenhang mit geplanten Umbaumaßnahmen Sanierungspflichten oder Auflagen zu erfüllen, bzw. durchzuführen sind und ob für geplante Maßnahmen Genehmigungen einzuholen sind, ist vom Erwerber selbst zu prüfen.
Alle Maße und die Beschaffenheit der Immobilie sind im Bedarfsfall vom Erwerber/Mieter vor Ort zu überprüfen.
Die Darstellung auf den Plänen, Fotos und Bildern enthalten gegebenenfalls Ausstattungen, Einbauten oder Zubehör welche nicht Bestandteil der Mietsache oder des Kaufgegenstands sind, wie z. B. Einbauküchen, Möbel, Spielgeräte, sonstige Gerätschaften, Leuchten, Spiegel, elektronische Bauteile usw. und dienen daher nicht zur Ausstattungs- und Objektbeschreibung.
Dieses Immobilienangebot ist freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer. Die Zwischenvermietung/der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten
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Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung unter:
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Geldwäsche
Als Immobilienvermittlungsunternehmen ist die von Sailer & Sailer Immobilienmanagement GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.