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Reiterhof zum KaufPreis auf Anfrage24.831 m² Grundstück
Preis auf Anfrage
24.831 m² Grundstück
Bauareal: Reitanlage am Starnberger See
Diese Reitanlage befindet sich derzeit in der Projektierungsphase. Eine private Nutzung ist an diesem Standort möglich.
Das seenahe Anwesen befindet sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplan (Mischgebiet). Nach einer entsprechenden Neukonzeptionierung kann das Areal mit einer neuen Reitanlage bebaut werden. Weitläufige arrondierte Koppelflächen können langfristig gepachtet werden.
Gemäß einer ersten Vorplanung ist eine 20 x 60 m Reithalle mit 12 großen Paddockboxen (ca. 18 m²/Box + 24 m² Paddock) zuzüglich diverser Nebenräume (Lager für Heu, Stroh und Einstreu) sowie Personalwohnungen vorbehaltlich der Erteilung der behördlichen Genehmigungen möglich.
Ein Bebauungsplan stellt einen erheblichen Vorteil gegenüber anderen Arealen für Reitanlagen dar, die sich in aller Regel im Außenbereich befinden und somit nur Landwirten die Möglichkeit einer Bebauung eröffnet.
Gerne unterstützen wir Sie mit unserem professionellen Netzwerk aus Fachplanern und Pferdeprofis bei der Planung Ihres Traumobjekts. Als Unternehmensberater stehen wir Ihnen gerne für die Entwicklung eines tragfähigen Konzepts zur Verfügung.
Das seenahe Anwesen befindet sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplan (Mischgebiet). Nach einer entsprechenden Neukonzeptionierung kann das Areal mit einer neuen Reitanlage bebaut werden. Weitläufige arrondierte Koppelflächen können langfristig gepachtet werden.
Gemäß einer ersten Vorplanung ist eine 20 x 60 m Reithalle mit 12 großen Paddockboxen (ca. 18 m²/Box + 24 m² Paddock) zuzüglich diverser Nebenräume (Lager für Heu, Stroh und Einstreu) sowie Personalwohnungen vorbehaltlich der Erteilung der behördlichen Genehmigungen möglich.
Ein Bebauungsplan stellt einen erheblichen Vorteil gegenüber anderen Arealen für Reitanlagen dar, die sich in aller Regel im Außenbereich befinden und somit nur Landwirten die Möglichkeit einer Bebauung eröffnet.
Gerne unterstützen wir Sie mit unserem professionellen Netzwerk aus Fachplanern und Pferdeprofis bei der Planung Ihres Traumobjekts. Als Unternehmensberater stehen wir Ihnen gerne für die Entwicklung eines tragfähigen Konzepts zur Verfügung.
Merkmale
- 24.831 m² Grundstück
Realisiere Dein Projekt
Bausubstanz und Energie
Energieausweis
C
- EnergieträgerÖl
Preisdetails
Preis auf Anfrage
Provision für Käufer
Die Käuferprovision beträgt 3,57 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises, fällig und verdient mit Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages. Wir sind auch für den Verkäufer in gleicher Höhe provisionspflichtig tätig.
Lage

Starnberg (82319)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Das Areal gehört zum oberbayerischen Landkreis Starnberg. Selbstverständlich steht in Starnberg eine vollständige Infrastruktur mit allen Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, Restaurants, Ärzten etc. zur Verfügung.
Die Entfernung zur Münchner Innenstadt beträgt nur ca. 28 km. Somit profitiert die Anlage von einer besonders begehrten Lage.
Aus Diskretionsgründen teilen wir Ihnen den genauen Standort des Objekts gerne auf Anfrage mit.
Die Entfernung zur Münchner Innenstadt beträgt nur ca. 28 km. Somit profitiert die Anlage von einer besonders begehrten Lage.
Aus Diskretionsgründen teilen wir Ihnen den genauen Standort des Objekts gerne auf Anfrage mit.
Weitere Informationen
Energieausweisdaten
Bitte beachten Sie: Die Energieausweisdaten sind auf den vorhandenen Altbestand bezogen, der im Rahmen des Neubaus abgerissen wird.
Rechtliche Hinweise
Für unsere Kundenbeziehungen gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
§ 1 Weitergabeverbot von Daten und Exposés
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise und Exposés des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und jegliche Objektinformationen (Grundrisse, Baupläne), sowie insbesondere Informationen über den Kaufpreis ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben.
Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§ 2 Doppeltätigkeit des Maklers
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden.
§ 3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten (z.B. Sachverständigen, Architekten etc.) oder Behörden (z.B. Bauamt etc.) stammen und vom Makler nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. Der Makler überprüft insbesondere nicht die Übereinstimmung von Plänen und Baugenehmigungen mit dem tatsächlichen Bautenstand.
§ 4 Weitere rechtliche Hinweise
Der Makler weist darauf hin, dass der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen der Grundstücksverkehrsgenehmigung bedarf. Daher wird Nichtlandwirten eine Voranfrage bezüglich eines wirtschaftlich tragfähigen landwirtschaftlichen Konzepts (Pferdezucht bzw. Einstellbetrieb auf überwiegend eigener Futtergrundlage) bei der zuständigen Behörde ausdrücklich empfohlen.
Die Übernahme von etwaigen Pachtverträgen durch den Käufer ist mit dem Verpächter gesondert zu vereinbaren und wird vom Verkäufer nicht zugesichert. Das Objekt wird verkauft wie es steht und liegt und vom Käufer besichtigt wird. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die Daten und Vereinbarungen des notariellen Kaufvertrages.
Der Makler weist darauf hin, dass bei Diskretverkäufen keine konkreten Objektangaben, Fotos und Objektadressen veröffentlicht werden. Abbildungen sind bei Diskretverkäufen als Beispielfotos zu verstehen. Urheberrecht Skizzen: Georg Fink.
Besichtigungen können bei Diskretverkäufen aus Rücksicht auf den laufenden Betrieb in aller Regel nur gegen Vorlage eines Bonitätsnachweises erfolgen.
Die vorgenannten Hinweise stellen ausdrücklich keinerlei Rechtsberatung dar. Der Makler empfiehlt dem Kunden eine rechtliche und steuerrechtliche Beratung, sowie ggf. die Entwicklung eines landwirtschaftlichen Betriebskonzepts durch einen Sachverständigen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei bestmöglich mit unserem Netzwerk aus spezialisierten Fachberatern.
§ 5 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
§ 6 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§ 7 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§8 Verbraucherschlichtungsstelle
Die Europäische Kommission stellt unter : http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur online-Streitbeilegung zur Verfügung. Verbraucher können diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen. Unser Unternehmen ist jedoch weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 1 Weitergabeverbot von Daten und Exposés
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise und Exposés des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und jegliche Objektinformationen (Grundrisse, Baupläne), sowie insbesondere Informationen über den Kaufpreis ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben.
Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§ 2 Doppeltätigkeit des Maklers
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden.
§ 3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten (z.B. Sachverständigen, Architekten etc.) oder Behörden (z.B. Bauamt etc.) stammen und vom Makler nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. Der Makler überprüft insbesondere nicht die Übereinstimmung von Plänen und Baugenehmigungen mit dem tatsächlichen Bautenstand.
§ 4 Weitere rechtliche Hinweise
Der Makler weist darauf hin, dass der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen der Grundstücksverkehrsgenehmigung bedarf. Daher wird Nichtlandwirten eine Voranfrage bezüglich eines wirtschaftlich tragfähigen landwirtschaftlichen Konzepts (Pferdezucht bzw. Einstellbetrieb auf überwiegend eigener Futtergrundlage) bei der zuständigen Behörde ausdrücklich empfohlen.
Die Übernahme von etwaigen Pachtverträgen durch den Käufer ist mit dem Verpächter gesondert zu vereinbaren und wird vom Verkäufer nicht zugesichert. Das Objekt wird verkauft wie es steht und liegt und vom Käufer besichtigt wird. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die Daten und Vereinbarungen des notariellen Kaufvertrages.
Der Makler weist darauf hin, dass bei Diskretverkäufen keine konkreten Objektangaben, Fotos und Objektadressen veröffentlicht werden. Abbildungen sind bei Diskretverkäufen als Beispielfotos zu verstehen. Urheberrecht Skizzen: Georg Fink.
Besichtigungen können bei Diskretverkäufen aus Rücksicht auf den laufenden Betrieb in aller Regel nur gegen Vorlage eines Bonitätsnachweises erfolgen.
Die vorgenannten Hinweise stellen ausdrücklich keinerlei Rechtsberatung dar. Der Makler empfiehlt dem Kunden eine rechtliche und steuerrechtliche Beratung, sowie ggf. die Entwicklung eines landwirtschaftlichen Betriebskonzepts durch einen Sachverständigen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei bestmöglich mit unserem Netzwerk aus spezialisierten Fachberatern.
§ 5 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
§ 6 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§ 7 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§8 Verbraucherschlichtungsstelle
Die Europäische Kommission stellt unter : http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur online-Streitbeilegung zur Verfügung. Verbraucher können diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen. Unser Unternehmen ist jedoch weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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