Das Grundstück ist 4950 m² groß und hat die Widmung Bauland Wohnen.
Die Bebauungsbestimmungen: 30 % Verbauung, offen, Bauklasse I, II.
Ein Parzellierungsvorschlag mit 8 Parzellen ist vorhanden. Auf jeder Parzelle kann ein Doppelhaus errichtet werden, d.h. insgesamt sind 16 Einheiten möglich.
Da das Grundstück in der HW-Zone 100 liegt, muss bei der Planung darauf Rücksicht genommen werden.
Die Zufahrt zum Grundstück wird über Servitute, die gegenseitig eingetragen werden, gesichert.
Die Mindestgröße der Parzellen liegt bei 500 m². Dies ist im Teilungsplanvorentwurf berücksichtigt.