Dauerstellplatz gesucht? Trockene und sichere Garage zu vermieten
Werterhalt und Sicherheit für Ihren PKW: Die Baugenossenschaft Dormagen eG vermietet am Standort Bahnhofstraße 50-52 Einzelgaragen. Die Garagen befinden sich in geschützter Lage im Hinterhof der Liegenschaft und bieten Ihnen die ideale Lösung, wenn Sie Ihr Fahrzeug wettergeschützt und sicher unterbringen möchten.
Dank der massiven Bauweise sind die Garagen nicht nur ein hervorragender Schutz vor Witterungseinflüssen wie Frost, Hagel oder Hitze, sondern bieten auch zusätzliche Sicherheit vor unbefugtem Zugriff. Die großzügige Hoffläche vor den Garagen ermöglicht ein bequemes Ein- und Ausfahren sowie ausreichend Platz zum Rangieren.
Die Stadt Dormagen liegt im Städtedreieck Düsseldorf-Köln-Mönchengladbach. Die Wohnung liegt in der Stadtmitte, unweit der Fußgängerzone und in Rheinnähe. Nutzen Sie die Nähe zur Stadtmitte und sparen Sie sich die lästige Parkplatzsuche. Zu Fuß einkaufen, Kaffee trinken, Kinobesuche, Essen gehen und vieles mehr - ohne Auto! Alle Einrichtungen zur Deckung des täglichen Bedarfs wie Einkaufsmöglichkeiten von Lebensmitteln, Kreditinstitute, Krankenhaus, Ärzte, Kindergärten, Grund- und Weiterführende Schulen und Restaurants befinden sich im direkten Umfeld, was die Attraktivität der Stadt noch unterstreicht.
Der Bahnhof ist fußläufig in ca. 10 Minuten zu erreichen. Die Verbindung zur A 57 ist ebenfalls in wenigen Minuten erreichbar. Über die günstig gelegene Autobahnanbindung erreichen Sie die Düsseldorfer und Kölner Innenstadt und Universität sowie die umliegenden Städte in ein paar Minuten. Auch mit dem Bus gelangen Sie in Dormagen überall hin, sogar bis in die Nachbarstädte Neuss und Grevenbroich.
Weitere Informationen
Sonstiges
Hinweis zur Anmietung von PKW-Stellplätzen Die Anmietung eines PKW-Stellplatzes unterliegt den umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen gemäß § 4 Nr. 12 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG):
Für Mieter der Baugenossenschaft Dormagen eG: Wenn Sie eine Wohnung im selben Objekt oder im Wohnquartier der Baugenossenschaft Dormagen eG mieten, gilt die Anmietung eines Stellplatzes als umsatzsteuerfreie Nebenleistung zu Ihrer Wohnungsmiete, da beide Leistungen als einheitlicher wirtschaftlicher Vorgang angesehen werden. Die Stellplatzmiete wird daher nicht mit zusätzlicher Umsatzsteuer berechnet.
Für externe Mieter (Nicht-Wohnungsmieter): Sollten Sie keinen Mietvertrag für eine Wohnung in diesem Quartier oder einen Mietvertrag mit einem anderen Vermieter haben, wird die Vermietung des Stellplatzes als eigenständige, umsatzsteuerpflichtige Leistung behandelt. Auf die ausgewiesene Netto-Miete wird die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 19 %) aufgeschlagen. Die sich daraus ergebende Brutto-Miete ist der zu zahlender Endbetrag.