Gewerbeobjekt zum Kauf • als Kapitalanlage geeignet
2100000 €2.100.000 €
649 m² Grundstück
Investment mit stabilem Ertrag: Sanierter Mehrheitsanteil an Wohn- und Geschäftshaus in Bestlage von Linz-Urfahr
Zum Verkauf gelangt ein attraktiver Mehrheitsanteil an der Liegenschaft Hauptstraße 35, 4040 Linz-Urfahr.
Der Eigentümer hält 744 von insgesamt 1.242 Nutzwerten und verfügt damit über rund 60 % der Nutzwerte der gesamten Liegenschaft. Gegenstand des Verkaufs sind die wirtschaftlich bedeutenden Wohn- und Geschäftseinheiten des Hauses. Das Wohn- und Geschäftshaus wurde laufend instandgehalten und in wesentlichen Bereichen saniert. Auch die zum Verkauf stehenden Einheiten präsentieren sich in gepflegtem Zustand und bieten eine attraktive Kombination aus laufendem Ertrag und langfristigem Wertsteigerungspotenzial.
Verkaufsgegenständliche Einheiten
* Geschäft Top 2 * Wohnung Top 3 * Wohnung Top 4 * Wohnung Top 9 * Wohnung Top 10 * Hofgebäude * Dachboden
Die Einheiten sind vermietet und erwirtschaften derzeit einen jährlichen Netto-Mietertrag von rund € 95.200,-.
Kennzahl
Wert
Jahresnettoertrag
ca. € 95.200,-
Kaufpreis
€ 2.100.000,-
Anfangsrendite
ca. 4,53 % p.a.
Vervielfältiger
ca. 22-fach
Investment-Highlights
* Mehrheitsbeteiligung mit rund 60 % der Nutzwerte * Wohn- und Geschäftshaus in zentraler Lage von Linz-Urfahr * Liegenschaft und Verkaufseinheiten saniert * Langfristig vermietete Gewerbeflächen * Attraktiver Wohnungsmix * Laufender Nettoertrag von rund € 95.200 p.a. * Hervorragende Infrastruktur und Verkehrsanbindung * Solides Wertsteigerungspotenzial in innerstädtischer Lage
Für weitere Informationen, Mietvertragsunterlagen, Detailaufstellungen der Erträge sowie Besichtigungstermine stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungs- und Besichtigungstermin per E-Mail unter r.lakovsek@aswimmo.at
Wir möchten höflich darauf hinweisen, dass im Falle eines Kaufs eine ortsübliche Maklerprovision zu bezahlen ist.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Verschaffe dir einen genauen Überblick über die Raumaufteilung.
Bausubstanz und Energie
Heizwärmebedarf (HWB)
D
Gesamtenergieeffizienz (fGEE)
D
Baujahr1907
Zustand der ImmobilieAltbau (bis 1945)
HeizungsartEtagenheizung
EnergieträgerGas
Preisdetails
Kaufpreis
2100000 €2.100.000 €
Provision für Käufer
Bitte beachte, das Angebot kann bei Vertragsabschluss die Zahlung einer Provision beinhalten. Weitere Informationen erhältst Du vom Anbieter.
Lage
Hauptstraße, Urfahr, Linz (4040)
Die Liegenschaft befindet sich in einer der gefragtesten Innenstadtlagen von Linz-Urfahr. Die unmittelbare Nähe zur Donau, zum Linzer Hauptplatz sowie die ausgezeichnete Anbindung an den öffentlichen Verkehr gewährleisten eine nachhaltige Attraktivität für Wohn- und Geschäftsmieter. Sämtliche Einrichtungen des täglichen Bedarfs, Schulen, Gastronomie und Nahversorger befinden sich in fußläufiger Entfernung.
Weitere Informationen
Sonstiges
DOPPELTÄTIGKEIT/NAHEVERHÄLTNIS Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als DOPPELMAKLEr tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende WIRTSCHAFTLICHE und FAMILIÄRE Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus REGELMÄSSIGER GESCHÄFTLICHER VERBINDUNG.
WIDERRUFSBELEHRUNG UND RÜCKTRITTSRECHTE BEI FERNABSATZ- UND AUSSERGESCHÄFTSRAUM-VERTRÄGEN Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden. Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit - bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist - sein Rücktrittsrecht verliert. Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt. Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.
Stichworte
Bundesland: Oberösterreich, modernisiert: 2014, modernisiert