Helle 1-Zimmer-Wohnung mit separater Küche und modernem Bad
Die ca. 46 m² große 1-Zimmer-Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss eines gepflegten Mehrfamilienhauses.
Sie umfasst einen gut nutzbaren Wohn-/Schlafbereich, eine separate Küche, einen Flur mit praktischem Wandschrank sowie ein modernes Badezimmer. Die klare Raumaufteilung ermöglicht eine zweckmäßige Möblierung und eignet sich insbesondere für Einzelpersonen.
Hinweis: Bei den gezeigten Möblierungen handelt es sich um computergenerierte Beispielvisualisierungen. Diese dienen ausschließlich dazu, einen unverbindlichen Eindruck möglicher Einrichtungsmöglichkeiten zu vermitteln. Eine tatsächliche Möblierung, Ausstattung oder Beschaffenheit wird hierdurch nicht zugesichert.
Merkmale
Bezug: sofort
1. Geschoss
Keller
Bodenbelag: Fliesen, Laminat, Kunststoff
Keller, Laminat, Fliesen
Grundrisse
Verschaffe dir einen genauen Überblick über die Raumaufteilung.
Bausubstanz und Energie
Energieausweis
E
Baujahr1964
Zustand der Immobilierenoviert / saniert
HeizungsartEtagenheizung
Mietkosten
geschätzte Warmmiete
~540,80 €
Kaltmiete
7,50 €/m²
345 €
Nebenkosten
90 €
Zusätzliche Kosten
Heizkosten
Kaution
keine Angabe
Weitere Preisinformationen
Nettokaltmiete: 345,00 EUR
Lage
Heiligenbaumstaße 85, Buchholz, Duisburg (47249)
Die Wohnung liegt im ruhigen und grünen Duisburger Stadtteil Wanheim-Angerhausen. Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf befinden sich in fußläufiger Nähe. Berufspendler profitieren von der exzellenten Verkehrsanbindung: Die U-Bahn-Linie U79 verbindet das Viertel direkt mit den Innenstädten von Duisburg und Düsseldorf, während die nahegelegene Autobahn A59 schnelle Wege ins gesamte Ruhrgebiet, Niederrhein und zum Flughafen Düsseldorf garantieren. Zudem besticht die Lage durch einen enormen Freizeitwert, da das beliebte Naherholungsgebiet der Sechs-Seen-Platte und der Sportpark Duisburg mit seinen vielseitigen Sportangeboten nur wenige Minuten entfernt liegen. Infrastruktur (im Umkreis von 5 km): Lebensmittel-Discount, Kindergarten, Grundschule, Öffentliche Verkehrsmittel
Gewerbeerlaubnis: Erlaubnis zur Ausübung eines Gewerbes nach § 34 c Gewerbeordnung liegt vor.
Makleranfragen nicht erwünscht. Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
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Stichworte
Bundesland: Nordrhein-Westfalen