Die ERSTBEZUGSWOHNUNG im Bezirk Graz-Umgebung liegt nähe Pachern in Autal.
Die sonnige Wohnung erstreckt sich über das gesamte Erdgeschoss und ist barriefrei zugänglich.
Kleine Anlage mit nur 5 Wohneinheiten !!!Sie besteht aus dem VR, dem
Wohn-Essbereich mit rund
41,28?m² mit direkten Zugang auf die
ca. 37?m² große überdachte Terrasse und dem
ca. 300 m² Garten, drei getrennt begehbaren Zimmern, einen Wirtschaftsraum mit dahinterliegenden Abstellraum (Möglichkeit für ein 2. Badezimmer), Bad mit Dusche und Fenster, 2 WCs, 2 Parkplätze vor der Wohnung sind im Preis inkludiert (eine Überdachung ist möglich)
Higlights:
- Erstbezug
- alle Zimmern hofseitig !!
- Hochwertige und energieeffiziente Ausstattung,
- komlplette Erdgeschossetage mit barriefreien Eingang
- dadurch entsteht ein Haus Gefühl
- auch als Wohn/Büro geeignet
- Hauptausrichtung nach Süden !!
- Wohnfläche: ca. 105?m²
- ca. 37 m² Terrasse mit einem ca. 300 m² großen Eigengarten
- großzügiger, ca. 41,28 m² Wohn-/Essbereich
- drei getrennt begehbare Schlafzimmer mit ca. 14,52 m², ca. 14,08 m² und 10,27 m²
- Badezimmer mit Dusche und Fenster
- zwei separate WCs
- Abstellraum
- Wirtschaftsraum mit dahinterliegenden verfliesten Abstellraum (für 2. Bad oder Sauna geeignet)
- zwei Parkplätze (inklusive)
- bei Bedarf steht ein zusätzliches Kellerabteil zur Nutzung zur Verfügung
- ein dritter PP ist auf Wunsch möglich
- auch Airbnb Vermietung erlaubt
Ausstattung & Bauweise für Sie zusammengefasst
- Ziegelmassivbauweise
- Heizung: kostengünstige Luftwärmepumpe
- Klassisches Satteldach
- Glasfaseranschlussverrohrung in der Wohnung
- Rollos mit Gurt als hochwertiger Sicht- und Sonnenschutz
- Insektenschutzgitter
WIDERRUFSRECHT/RÜCKTRITTSRECHT BEI FERN- UND AUSWÄRTSGESCHÄFTEN:Der Interessent/in wünscht mit ihrer/seiner Kontaktaufnahme ein vorzeitiges Tätigwerden des Immobilienbüros B&P -Boyneburg Di.Purkowitzer IMMOBILIEN KG, innerhalb der offenen Rücktrittsfrist und nimmt zur Kenntnis, dass er damit bei vollständiger Vertragserfüllung (Namhaftmachung) das Rücktrittsrecht vom Maklervertrag gem. § 11 FAGG verliert. Eine Pflicht zur Zahlung der Provision besteht aber erst nach Zustandekommen des vermittelten Geschäfts (Kaufvertrag, Mietvertrag) aufgrund der verdienstlichen, kausalen Tätigkeit des Maklers.