1.005 m² Lagerfläche • teilbar von 240 m² bis 1.005 m²
Halle/Industriefläche zur Miete
3,50 €
/m²
1.005 m² Lagerfläche • teilbar von 240 m² bis 1.005 m²
Beheizbare Werkhalle - ideal für Steinmetzbetrieb oder holzverarbeitendes Gewerbe, Büros vorhanden!
Vielseitige Werkhalle mit Büro- und Sozialräumen zu vermieten
Ideal geeignet für:
- Steinbearbeitung oder Steinmetzbetrieb - Holzverarbeitendes Gewerbe - andere Produktionsbetriebe - Lager
Ausstattung und Vorteile:
- Großzügige, beheizbare Werkhalle
- Rolltore für einfache Anlieferung und Logistik
- Büroflächen zur Anmietung verfügbar pro Quadratmeter Bürofläche 4,50 € 60 qm und mehr Bürofläche anmietbar
- Toiletten vorhanden
- Ausreichend Park- und Stellflächen für Mitarbeiter, Kunden und Transportfahrzeuge
Diese Immobilie bietet ideale Voraussetzungen für produktionsnahe Handwerks- und Gewerbebetriebe.
Merkmale
Bezug: zeitnah - nach Absprache
15 Stellplätze
LKW-Zufahrt
Rolltor
Grundrisse
Grundrisse
1 / 1
Bausubstanz und Energie
Zustand der ImmobilieGepflegt
Mietkosten
Monatliche Miete
3,50 €/m²
Provision für Mieter
3,57 Nettokaltmieten inkl. MwSt.
Kaution
keine Angabe
Lage
Mergentheimer Straße x, Kirchheim (97268)
Alleinstehende Lage zwischen den Ortsgebieten Kirchheim und Wittighausen
Schnelle Anbindung an die Autobahn.
Kurze Wege nach Würzburg, Lauda, Tauberbischofsheim und Bad Mergentheim.
Weitere Informationen
Besichtigungstermine
Haben Sie ernsthaftes Interesse an dem Objekt und würden es gerne einmal besichtigen?
Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail mit folgenden Informationen:
•Ihre vollständige aktuelle Anschrift mit Festnetz- und Handynummer •Für welches Gewerbe/welchen Zweck möchten Sie das Objekt nutzen?
Wenn wir diese Informationen vollständig erhalten haben können wir Ihnen das Objekt nachweisen und einen Besichtigungstermin für Sie vereinbaren.
Alle in diesem Angebot enthaltenen Angaben, Abmessungen und Preisangaben beruhen auf Angaben der Auftraggebers oder eines Dritten. Der Makler und das Maklerbüro übernehmen hierfür keine Haftung.
Nachweispflicht: Wir bitten Sie zu beachten, dass wir aufgrund der uns vom Eigentümer auferlegten Nachweispflicht nur Anfragen mit vollständig ausgefüllter Angabe der Anschrift und Rufnummer bearbeiten!
Das Geldwäschegesetz sieht vor: Der Vertragspartner ist zu identifizieren. Dies geschieht •durch Einsichtnahme in den Personalausweis – Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. •bei Firmen durch Einsicht in das Handelsregister. Es werden die Firmenbezeichnung, Rechtsform, Registernummer, Anschrift und Sitz oder Sitz der Hauptniederlassung sowie der Name des gesetzlichen Vertreters vermerkt.