Die ÖBf AG vergibt hier unbebaute Grundstücke im Baurechtswege (99 Jahre Laufzeit) .
Die Grundstücke liegen in der Gemeinde Leiben- die Zufahrt erfolgt über öffentliches Gut.
Die Fläche ist als Bauland Wohngebiet gewidmet.
In den Beilagen sind die einzelnen Grundstücke angeführt, welche im Baurecht vergeben werden, inklusive den jeweiligen Mindestbaurechtszinsen.
Neben einem jährlichen Baurechtszins fallen ebenfalls Nebenkosten (siehe Formblatt für Anbot) im Zuge des Vertragsabschlusses an.
Die Laufzeit des Baurechtsvertrages beträgt 99 Jahre. Das Baurecht bzw. das Gebäude ist grundbücherlich belastbar, veräußerbar und kann auch vererbt werden.
Die Kosten des Baurechtes betragen für das Jahr 2026 jährlich mindestens EUR 1,82/m², wertgesichert mit dem VPI 2015, Monat 3/2026. Die erste Wertsicherung erfolgt erst für das Kalenderjahr 2027. Nach Vereinbarung ist auch eine monatliche Bezahlung des Baurechtszinses möglich.
Für die Besicherung des Baurechtszinses wird eine Kaution in Form einer Bankgarantie in Höhe des zweifachen jährlichen wertgesicherten Baurechtszinses verlangt.
Für die Besicherung des Risikos des allfällig notwendig werdenden Abbruches eines Objektes in der Bauphase beim Untergang des Baurechts wird für die ersten 5 Jahre eine Bankgarantie in Höhe von Euro 120.000,-- verlangt. Diese kann nach behördlicher Abnahme des errichteten Objektes vorzeitig von Seiten der ÖBf AG rückgestellt werden. Beide Garantien sind vor Abschluss des Baurechtsvertrages vorzulegen.
Die Kosten der öffentlichen Aufschließung sind nicht im Baurechtszins enthalten und müssen vom jeweiligen Baurechtsnehmer separat der Gemeinde Leiben entrichtet werden. Etwaige bereits entrichtete Aufschließungsabgaben von der Öbf AG sind binnen vier Wochen nach Abschluss des Baurechtsvertrages vom Baurechtsnehmer rückzuerstatten.
Die Grundstücke sind nicht zur Nutzung als Zweitwohnsitz vorgesehen - ein Bebauungsgebot entsprechend des unten angeführten Baulandsicherungsvertrages existiert ebenfalls.
Für Gebote steht ein Formblatt zur Verfügung.
Bei mehreren Angeboten behält sich die ÖBf AG die Möglichkeit eines Nachbesserungs-verfahrens vor.
Entsprechend einer Vereinbarung mit der Gemeinde Leiben hat diese die Möglichkeit ein Veto gegen einen Käufer aufgrund wichtiger Gründe (2 Parzellen in direkter Verbindung zueinander) einzulegen.
Weiters existiert ein Baulandsicherungsvertrag mit der Gemeinde Leiben - dieser ist im Baurechtsvertrag abgebildet. Der Baulandsicherungsvertrag ist auch in den Unterlagen der Ausbietung enthalten.
Bei einem Verstoß gegen diese Vertragsbestimmungen hat die Gemeinde Leiben das bücherlich abgebildete Recht das Grundstück, auf dem die Baurechtseinlage intabuliert ist, von der ÖBf AG zu erwerben.
Der Baurechtsvertrag ist als Konzept in den Anlagen der Ausbietung einsehbar.
Für Auskünfte steht Michael Auer, michael.auer@bundesforste.at, 0043 (0) 664/4213827 zur Verfügung.
Besichtigungen des Grundstücke werden am 25.6.2026 im Zeitraum zwischen 10:00 Uhr und 11:00 Uhr abgehalten. Für die Abgabe eines Angebotes ist die Besichtigung der Grundstücke mit einem Mitarbeiter der ÖBf AG Vorbedingung.
Die Österreichische Bundesforste AG behalten sich vor, den Vergabeprozess und das Bieterverfahren jederzeit und einseitig - unter Beachtung des Gleichheits- und Transparenzgebotes - zu verändern bzw. zu unterbrechen oder zu beenden. Interessenten, die am Erwerb des Baurechts interessiert sind, werden eingeladen am Bieterverfahren teilzunehmen. Interessenten, die am Erwerb eines Grundstückes interessiert sind, werden eingeladen am Bieterverfahren teilzunehmen. Die Österreichische Bundesforste AG leistet keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der bereitgestellten Unterlagen, und haften gegenüber dem Interessenten nicht für allfällige im Zusammenhang mit der Untersuchung der Liegenschaft entstehenden Kosten oder Gebühren, auch dann nicht, wenn sich die Österreichische Bundesforste AG entscheiden sollten, den Vergabeprozess zu ändern, zu unterbrechen oder vorzeitig abzubrechen.
Das Rechtsgeschäft bedarf noch der Genehmigung durch den Aufsichtsrat der ÖBf AG - diese Genehmigung wird nach Anbotsende eingeholt.
Um in einem etwaigen Bieterverfahren berücksichtigt werden zu können sind schriftliche verbindliche Gebote bis zum 29.6.2026 unter Beilage der im Formblatt angeführten Unterlagen an elke.neumayr@bundesforste.at bzw. Forstbetrieb Waldviertel-Voralpen, z.Hd. Elke Neumayr, 3500 Krems/Donau, Langenloiserstrasse 217, zu richten. Unvollständige Gebote werden nicht berücksichtigt.
Angaben gemäß gesetzlichem Erfordernis beim Baurecht:
Miete EUR 1,82/m²/Jahr
Umsatzsteuer EUR 0
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Gesamtbetrag EUR 1,82/m²/Jahr
Angaben gemäß gesetzlichem Erfordernis:
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| Miete | € | 1528,8 | |
| Umsatzsteuer | € | 0 | |
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| Gesamtbetrag | € | 1528,8 | |