Einfamilienhaus nach WEG mit Laden und ELW mit herrlichem Gartenhof und Garage
In ruhiger und gleichzeitig zentraler Innenstadtlage von Viernheim präsentiert sich dieses gepflegte Wohnhaus, welches mit dem daneben liegenden Reihenmittelhaus eine Eigentümergemeinschaft nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bildet.
Die beiden Einheiten sind nahezu autark und verfügen über jeweils eigene Hausanschlüsse und Heizungsanlagen.
Aufgrund der Teilung nach WEG beträgt der Grundstücksanteil ca. 278 m² als Sondernutzungsrecht inkl. Sondernutzungsrecht an einer Garage.
Das modernisierte Wohnhaus stammt aus dem Jahr 1900 und bietet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten mit 2 Wohnungen mit insgesamt ca. 133,10 m² Wohnfläche sowie ca. 61,78 m² gewerblich genutzter Fläche im kleinen Ladengeschäft.
Hinter dem Haus befindet sich eine große überdachte Loggia, die sich zum neu angelegten gepflegten Hof mit Teichanlage öffnet. Dieser Bereich kann als Kfz-Stellplatz mit Zufahrt durch das neue Hoftor oder als sonniger Freisitz genutzt werden.
Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz und verfügt über zwei Vollgeschosse sowie ein ausbaufähiges Dachgeschoss.
Zwei charmante Gewölbekeller unterstreichen den historischen Charakter des Gebäudes.
Die möblierte, stilvoll mit Parkettboden ausgestattete 2-Zimmer-Wohnung im EG mit ca. 45,20 m² Wohnfläche und einem Tageslicht-Duschbad sowie das Ladengeschäft im Erdgeschoss mit ca. 61,78 m² sind sofort bezugsfrei.
Das Obergeschoss beherbergt eine attraktive modernisierte, mit Echtholzparkett ausgestattete 3-Zimmer-Wohnung mit Einbauküche und ca. 87,90 m² Wohnfläche sowie einer überdachten Garten-Terrasse, die in die Wohnfläche nicht einberechnet wurde. Auch hier können Sie sofort einziehen.
Merkmale
278 m² Grundstück
Garage, Außen-Stellplatz
Zusammenfassung - Einfamilienhaus mit ELW nach WEG aufgeteilt - Ladengeschäft - vollständig bezugsfrei - Baujahr ca. 1900 - kein Denkmalschutz - Grundstücksanteil nach WEG ca. 278 m² - zwei Vollgeschosse - ausbaufähiges Dachgeschoss - 2 Gewölbekeller - eine Garage mit elektrischem Sektionaltor - sanierter Innenhof mit neuem Hoftor und Kfz-Stellplatz
EG: 2-Zimmer-Wohnung, ca. 45,20 m² Wohnfläche, Duschbad Gewerbefläche ca. 61,78 m²
OG: 3-Zimmer-Wohnung, ca. 87,90 m² Wohnfläche, überdachte Gartenterrasse, EBK
Nutzfläche Keller und Garage ca. 40,79 m
Ausstattung und Renovierungen =======================
1987: Dachdeckung erneuert 1997: überwiegende Erneuerung der Fenster im OG (Kunststoff, weiß) 2000: vollständige Erneuerung des Innenhofes sowie Gartenteich, hochwertige Grundstücksbepflanzung 2001: Zwischensparrendämmung kaschiert Erneuerung der Fenster im EG (Kunststoff, weiß) Modernisierung Innenausbau, Erneuerung von 2 Bädern überwiegende Erneuerung der Versorgungsleitungen (Strom und Wasser) 2004: Einbau von 2 separaten Gas-Thermen im EG und OG Sicherungskasten mit Überspannungsschutz (FI) 2023: Einbau eines hochwertigen Hoftores 2024: Sanierung der Außenfassade
Grundrisse
Verschaffe dir einen genauen Überblick über die Raumaufteilung.
Bausubstanz und Energie
Energieausweis
H
EnergieträgerGas
Preisdetails
Kaufpreis
435000 €435.000 €
3.268,22 €/m²
Provision für Käufer
Bitte beachte, das Angebot kann bei Vertragsabschluss die Zahlung einer Provision beinhalten. Weitere Informationen erhältst Du vom Anbieter.
Weitere Preisinformationen
1 Stellplatz 1 Garagenstellplatz
Geschätzte Gesamtkosten
485.329 €1
Kaufpreis
435.000 €
Kaufnebenkosten
50.329 €
2
Notarkosten (1,5%)
6.525 €
Grunderwerbsteuer (6%)
26.100 €
Provision für Käufer (3,57%)
15.529 €
Grundbucheintrag (0,5%)
2.175 €
1Der angezeigte Wert ist eine automatisch berechnete Schätzung von immowelt.
2Bei den Angaben handelt es sich um ortsübliche Werte. Individuelle Kosten können abweichen.
Lage
Viernheim (68519)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
zentrale Innenstadtlage von Viernheim
Weitere Informationen
Provision
Käufer provisionsfrei
Sonstiges
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Hinweis: Diese Immobilie wird so angeboten, dass kein Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten abgeschlossen wird. Die Vergütung dieser Immobilie trägt ausschließlich der Verkäufer. Der Immobilienmakler ist der alleinige Interessenvertreter des Verkäufers und vereinbart mit dem Kaufinteressenten weder eine Vergütung, noch wird ein Maklervertrag abgeschlossen. Auch durch die Vereinbarung eines Besichtigungstermines oder die Übermittlung von Unterlagen sowie die Entgegennahme eines Kaufpreisangebotes kommt kein Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zustande.