Grundstück in ruhiger Lage von Jenfeld/Marienthal / ca. 500 m² / 2. Reihe, überwiegende Einzelhausbebauung € 275.000,-
- Herrliches ca. 486 m² großes Grundstück in ruhiger, rückwärtiger Lage (Pfeifengrundstück) - Das vordere Grundstück (zur Straßenseite) ist mit einem Einfamilienhaus bebaut. - Es besteht evtl. die Möglichkeit ein VORKAUFSRECHT für das vordere Grundstück eintragen zu lassen. - Bebauung gem. Baustufenplan Tonndorf-Jenfeld (W1o) in Verbindung mit § 11 Baupolizeiverordnung (BPVO). Da Baustufenpläne keine festen Baugrenzen oder Baufenster vorsehen, erfolgt eine Beurteilung der Lage geplanter Gebäude auf dem Grundstück gemäß § 34bBauGB. - Bebauung: Erdgeschoss mit ausgebautem Dachgeschoss. Weitere planungsrechtliche Vorgaben bestehen im Bebauungsplan nicht. - Das Baulastverzeichnis wurde eingesehen: Es bestehen keine Eintragungen
Merkmale
500 m² Grundstück
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Bausubstanz und Energie
Der Anbieter hat keine Informationen zu Energieverbrauch oder Zustand der Immobilie bereit gestellt.
Preisdetails
Kaufpreis
275000 €275.000 €
550 €/m²
Provision für Käufer
Käuferprovision 7,14 % inkl. MwSt.
Geschätzte Gesamtkosten
294.635 €1
Kaufpreis
275.000 €
Kaufnebenkosten
19.635 €
2
Provision für Käufer (7,14%)
19.635 €
1Der angezeigte Wert ist eine automatisch berechnete Schätzung von immowelt.
2Bei den Angaben handelt es sich um ortsübliche Werte. Individuelle Kosten können abweichen.
Lage
Jenfeld, Hamburg (22043)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Das Grundstück befindet sich in ruhiger Lage mit vorwiegender Einzelhausbebauung zur Grenze Marienthal/Jenfeld.
Weitere Informationen
Sonstiges
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- Dies ist ein Gemeinschaftsgeschäft mit unserer Partnerfirma Victoria Heydeck Immobilien. - Der Käufer zahlt im Erfolgsfall an M.I.C. IMMOBILIEN die im Exposé angegebene Maklerprovision. Die Provision errechnet sich aus dem beurkundeten Kaufpreis. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag.
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Stichworte
Bebaubarkeit: Bauland ohne Bebauungsplan, nach § 34 BauGB Nachbarkeit