Zur Vermietung gelangt eine hochwertig sanierte 2-Zimmer-Wohnung im begehrten 19. Wiener Gemeindebezirk Döbling. Die Wohnung befindet sich im Hochparterre eines gepflegten Hauses in der Obkirchergasse 7 und wird als Erstbezug nach umfassender Komplettsanierung angeboten.
Die Immobilie überzeugt durch eine moderne Ausstattung, hochwertige Materialien sowie eine durchdachte Raumaufteilung. Helle Wohnräume schaffen eine angenehme Wohnatmosphäre und bieten optimalen Komfort für Singles oder Paare.
Highlights auf einen Blick:
* Erstbezug nach Komplettsanierung
* 2 gut geschnittene Zimmer
* Hochparterre
* Moderne, hochwertige Ausstattung
* Top-Lage im 19. Bezirk
Die Lage ist besonders attraktiv: Die Universität für Bodenkultur Wien (BOKU) befindet sich in unmittelbarer Nähe und macht die Wohnung ideal für Studierende oder Mitarbeiter der Universität. Ebenso ist der beliebte Türkenschanzparkfußläufig erreichbar und bietet großzügige Grünflächen sowie Erholungsmöglichkeiten direkt vor der Haustüre.
Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie und öffentliche Verkehrsanbindungen sind ebenfalls bequem erreichbar und runden dieses attraktive Angebot ab.
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Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er - entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers - einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Sonstiges
DOPPELTÄTIGKEIT/NAHEVERHÄLTNIS Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als DOPPELMAKLEr tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende WIRTSCHAFTLICHE und FAMILIÄRE Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus REGELMÄSSIGER GESCHÄFTLICHER VERBINDUNG.
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WIDERRUFSBELEHRUNG UND RÜCKTRITTSRECHTE BEI FERNABSATZ- UND AUSSERGESCHÄFTSRAUM-VERTRÄGEN Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden. Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit - bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist - sein Rücktrittsrecht verliert. Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt. Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.
Stichworte
Anzahl der Badezimmer: 1, Anzahl der separaten WCs: 1, Bundesland: Wien