3 Zimmer • 85,5 m² • 2. Geschoss • frei ab 01.08.2026
Wohnung zur Miete
1.098 €
3 Zimmer • 85,5 m² • 2. Geschoss • frei ab 01.08.2026
Hochwertig sanierter Altbau mit 2 Balkonen, Parkett und Fußbodenheizung !
Das Eckgebäude wurde ca. 1903 bis 1906 für den Bauherrn Gustav Lehmann als Wohnhaus mit Laden/Gewerbe in Erdgeschoss des Gebäudeteils Leipziger Straße 35 errichtet. Es verfügt über 2 Eingänge und 2 Treppenhäuser, die jeweils von der August-Bebel-Straße bzw. Leipziger Straße zugänglich sind. Die Liegenschaft wird mit viel Liebe zum Detail im Rahmen der Bau- und Ausstattungsbeschreibung nach Plänen des Architekten Stefan Zech durch die Hildebrand & Partner GmbH umfassend saniert.
Merkmale
frei ab 01.08.2026
2. Geschoss
Badezimmer: Badewanne, Bad mit Dusche, Bad mit Fenster
Bodenbelag: Parkett
Balkon
Stellplatz
Zur erstklassigen Ausstattung dieser Wohnung im Vorderhaus zählen :
- Parkettfußböden in den Wohnräumen - zwei moderne Bäder mit Kristallspiegel, Downlights, Badradio, Badewanne und ebenerdiger Dusche - Fußbodenheizung in der kompletten Wohnung - gespachtelte Wände - eine Videowechselsprechanlage - zwei große Balkone - bei Bedarf kann ein Stellplatz angemietet werden
Grundrisse
Grundrisse
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Bausubstanz und Energie
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Zustand der ImmobilieAltbau (bis 1945), renoviert / saniert
Mietkosten
Warmmiete
1.338 €
Kaltmiete
12,85 €/m²
1.098 €
Nebenkosten
240 €
Heizkosten
in Warmmiete enthalten
Kaution
2196 €2.196 €
Lage
August-Bebel-Straße 15, Borsdorf (04451)
Die Liegenschaft befindet sich in zentraler Lage der Ortschaft Borsdorf. Die Leipziger Straße verbindet die Gebäude direkt mit der Leipziger Innenstadt sowie den Anschlussstellen zur Autobahn, durch die man mit dem Auto bequem den Flughafen erreichen kann. Ebenso schnell erreicht man seine Ziele in Leipzig durch den nur 8 Gehminuten entfernten Bahnhof. Geschäfte des täglichen Bedarfs, Supermärkte, Schulen, Kindertagesstätten sowie Arztpraxen befinden sich in unmittelbarer Umgebung.
Weitere Informationen
Sonstiges
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DAS VORSTEHENDE ANGEBOT IST FREIBLEIBEND UND DIE ZWISCHENZEITLICHE VERMIETUNG SOWIE ÄNDERUNGEN UND IRRTÜMER BLEIBEN VORBEHALTEN! ETWAIGE EINZEICHNUNGEN IN DEN GRUNDRISSPLÄNEN (KÜCHEN, WASCHMASCHINE, MÖBEL ETC.), SIND LEDIGLICH EINRICHTUNGSVORSCHLÄGE UND SIND NICHT MIETVERTRAGSBESTANDTEIL.