Sonniger Baugrund in absolut ruhiger Lage am Ende einer Sackgasse!
Dieses wunderschöne Grundstück in Lebing bei Rohrbach an der Lafnitz bietet alles, was man sich für den Bau eines Eigenheims wünscht: Sonne, Ruhe und Natur pur. Auf einer Fläche von 1.128 m² eröffnet sich ein idyllisches Stück Land am Waldrand – perfekt für alle, die das Landleben mit Privatsphäre und Erholung verbinden möchten.
Das Grundstück liegt am Ende einer Sackgasse, wodurch nahezu kein Verkehr herrscht – ideal für Familien oder Ruhesuchende. Die leichte Hanglage bietet Potenzial für kreative Bauideen und einen herrlichen Ausblick auf die umliegende Landschaft.
Ein weiterer Pluspunkt: Kein Bauzwang – Sie können also in Ruhe planen, wann und wie Sie Ihr Traumhaus errichten möchten. Sämtliche Anschlüsse befinden sich direkt am Grundstück, und mit einer Baudichte von 0,2 bis 0,6 stehen viele Nutzungsmöglichkeiten offen.
Merkmale
1.128 m² Grundstück
voll erschlossen
Strom, Wasser
Realisiere Dein Projekt
Bausubstanz und Energie
Der Anbieter hat keine Informationen zu Energieverbrauch oder Zustand der Immobilie bereit gestellt.
Preisdetails
Kaufpreis
65000 €65.000 €
57,62 €/m²
Provision für Käufer
3% + USt.
Lage
Rohrbach an der Lafnitz (8234)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Die Liegenschaft befindet sich in 8234 Lebing, einer kleinen, charmanten Ortschaft in der Nähe von Rohrbach an der Lafnitz im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld. Die Umgebung zeichnet sich durch ihre idyllische, grüne Landschaft und eine ausgezeichnete Lebensqualität aus.
Trotz der ruhigen Lage ist die Infrastruktur gut: Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergarten und ärztliche Versorgung sind in Rohrbach oder Hartberg schnell erreichbar. Über die Wechsel-Bundesstraße (B54) und die A2 Südautobahn besteht zudem eine gute Anbindung an Wien und Graz.
Hier genießen Sie absolute Ruhe inmitten der Natur – ohne auf die Annehmlichkeiten des täglichen Lebens verzichten zu müssen.
Weitere Informationen
Sonstiges
Derzeit besteht laut Auskunft der Gemeinde keine Verpflichtung zur Abgabe, solange das Grundstück unbebaut bleibt – es ist jedoch möglich, dass sich dies in den kommenden Jahren ändern wird!