Die Wohnung befindet sich in einer über 150 Jahre alten Hofschaft am Rande eines Naturschutzgebietes zwischen Velbert und Essen. Das Gesamtensemble bietet den Mietern eine harmonische Gemeinschaft.
Die Wohnung ist die perfekte Single-Wohnung.
Zum Wohnungseingang in der 1. Etage führt ein Treppenzugang (mind. 25 Stufen), daher eignet sich die Wohinung leider nicht für Mieter mit "Gehbehinderung". Auf der Wohnetage befinden sich lediglich zwei Mietparteien, so dass hier abwechselnd die Treppenreinigung vorgenommen wird. Die Wohnung selbst verfügt über ein Bad mit Fenster, eine kleine Küche sowie Wohn- und Schlafzimmer. Jeder Raum ist von der Diele aus begehbar. (im Hinblick auf die Privatsphäre der Mieter werden keine Innenraumfotos zur Verfügung gestellt).
Die Wohnung wird mit einer Gaszentralheizung eines Flüssiggasanbieters beheizt und über die Betriebskosten abgerechnet.
Leider ist die ÖPNV Anbindung nicht vorteilhaft, so dass ein PKW für die Flexibilität notwendig ist. Ein Stellplatz kann angemietet werden.
Merkmale
Bezug: n. V.
1. Geschoss
Außen-Stellplatz
Fenster: Kunststoff
Grundrisse
Verschaffe dir einen genauen Überblick über die Raumaufteilung.
Bausubstanz und Energie
Energieausweis
Ein Energieausweis ist für diesen Gebäudetyp nicht notwendig.
Zustand der ImmobilieGepflegt
HeizungsartZentralheizung
EnergieträgerFlüssiggas
Mietkosten
Warmmiete
590 €
Kaltmiete
7,60 €/m²
380 €
Nebenkosten
110 €
Heizkosten
100 €
Zusätzliche Kosten
Miete pro Stellplatz
25 €
Kaution
2 Nettokaltmieten
Lage
Mitte, Velbert (42551)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Am Naturschutzgürtel des Niederbergischen Landes und am Nordrand des Stadtgebiets von Velbert im Tal des Hesperbachs gelegen, angrenzend an die Velberter Stadtteile Nordstadt, Röbbeck und Rottberg im Norden liegt das Stadtgebiet von Essen.
Verkehrstechnische Anbindung an die A44 / A535 in 5 Minuten erreichbar.
Weitere Informationen
Besichtigungstermine
Gern vereinbaren wir einen Besichtigungstermin mit Ihnen.
Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Bewerber mit positiver Bonität berücksichtigen können. Eine Schufa-Auskunft wird eingeholt.
Zum Termin wird um Vorlage eines ausreichenden Nachweis über das Nettohaushaltseinkommen (Gehalts- Renten-Einkommensnachweis) gebeten. Die Probezeit des Arbeitsverhältnisses sollte beendet sein, d. h. die Tätigkeit sollte bereits mind. 6 Monate andauern. Bei Studenten oder jungen Auszubildenen wird die Vorlage einer Elternbürgschaft o. ä. erforderlich.
Informationen zum Objekt stammen vom Eigentümer. Für die Richtigkeit der vom Eigentümer gemachten Angaben wird durch uns keine Haftung übernommen..
Stichworte
Sonstiges: frei werdend