4 Zimmer • 105 m² • 800 m² Grundstück • frei ab 01.07.2026
Einfamilienhaus zur Miete
800 €
4 Zimmer • 105 m² • 800 m² Grundstück • frei ab 01.07.2026
Einfamilienhaus in fußläufiger Entfernung zur Auricher Innenstadt
Einfamilienhaus in stadtnaher Wohnlage von Aurich - in einer ruhigen Seitenstraße. Das Objekt ist im Erdgeschoss in das geräumige Wohn- und Esszimmer (mit Zugang zur großen Terrasse), die Küche mit EBK, die Eingangsdiele mit Vorflur sowie das Gäste-WC unterteilt. Über die Holztreppe gelangt man in das Dachgeschoss, hier sind zwei Schlafzimmer, ein Gäste- oder Arbeitszimmer sowie das Badezimmer untergebracht.
Im Teilkeller (Zugang von innen und außen) ist die Heizungsanlage untergebracht, weiterhin ist hier ausreichend Stauraum vorhanden. Im Außenbereich wird das Angebot durch die Garage sowie den nach Süd-West ausgerichteten Garten abgerundet.
Merkmale
frei ab 01.07.2026
800 m² Grundstück
Einbauküche
Gäste-WC
Das Objekt ist mit Kunststofffenstern mit Isolierverglasung sowie einer Gas-Heizung ausgestattet. Der Großteil der Böden ist mit Holzdielen ausgelegt, diese wurden vollständig aufgearbeitet. Die weiteren Räume sind mit PVC-Belag bzw. Fliesen ausgestattet. Es ist ein Kabel-Anschluss im Objekt vorhanden. Der im Objekt befindliche Kamin ist nicht aktiv und nur zu Dekozwecken erhalten. Die vorhandene Einbauküche wird mit vermietet.
Grundrisse
Verschaffe dir einen genauen Überblick über die Raumaufteilung.
Bausubstanz und Energie
Energieausweis
H
Baujahr1956
Zustand der ImmobilieAltbau (bis 1945), Massivhaus
EnergieträgerGas
Mietkosten
geschätzte Warmmiete
~1.366,25 €
Kaltmiete
7,62 €/m²
800 €
Nebenkosten
120 €
Kaution
€ 2.400,00
Lage
Innenstadt, Aurich (26603)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
In stadtnaher Wohnlage von Aurich, nur ca. 600 m von der Fußgängerzone entfernt, gelegen. Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte und öffentliche Einrichtungen sind auf kurzen Wegen zu erreichen.
Weitere Informationen
Sonstiges
Zur Vereinbarung eines unverbindlichen Besichtigungs- oder Besprechungstermins stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Als Immobilienunternehmen sind wir nach §?2 Abs. 1 Nr. 14 und §?11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkauf- oder -mietvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach §?11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - z.B. durch Anfertigen einer Kopie. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach §?11 Abs. 6 GwG.
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Stichworte
Anzahl der Schlafzimmer: 3, Anzahl der Badezimmer: 1