Im Alleinauftrag: Gewerbehalle (EG: ca. 700 qm, OG, ca. 700 qm), Grundstück (ca. 4.000 qm)
Gelegenheit - ab sofort zu verkaufen im Alleinauftrag:
Repräsentative und vielseitig nutzbare Lager-, Produktionshalle (EG) mit Büro-/Gewerbeflächen (OG) im etablierten Rastatter Gewerbegebiet Steingerüst in unmittelbarer Nähe zur Autobahn A5 Basel-Karlsruhe-Frankfurt.
Die Liegenschaft richtet sich sowohl an Eigennutzer mit Wachstumsperspektive als auch an Investoren und Projektentwickler, die das vorhandene Baurecht strategisch nutzen möchten.
Das Obergeschoss ist noch bis Mitte 2026 vermietet. Das Erdgeschoss wird aktuell als Lager genutzt und kann zeitnah geräumt werden.
Weitere Daten zum Kaufobjekt:
Das vollständig eingefriedete Grundstück mit einer Gesamtfläche von ca. 3.883 m² ist mit einem gepflegten, zweigeschossigen Gewerbegebäude bebaut. Das Gebäude kann umfahren werden (keine umständlichen Rangiermanöver von LKW, Sprinter nötig).
Die Nutzfläche beträgt insgesamt ca. 1.400 m² und gliedert sich wie folgt:
Erdgeschoss:
ca. 700 m² mit Produktionsfläche mit Rolltoranbindung sowie Büro- und Sozialflächen, Toiletten.
Obergeschoss:
ca. 700 m² mit Büro-, Schulungsräumen, Toilettenanlagen.
Ergänzend stehen 8 PKW-Garagen sowie umfangreiche befestigte Außen- und Stellflächen (22 Stck.) zur Verfügung.
Das Gebäude wurde 1976 errichtet und in den vergangenen Jahren umfassend saniert. Der bauliche Zustand ist als sehr gepflegt, in Teilen als neuwertig zu bewerten. Die Ausstattung erfüllt hohe funktionale und repräsentative Anforderungen.
Planungsrecht und Entwicklungsoptionen:
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Einzelhandel Gewerbegebiet-Ost und zugleich im Bereich des Bebauungsplans Steingerüst, 4. Änderung. Die Art der baulichen Nutzung ist als GI (Industriegebiet) bzw. GE (Gewerbegebiet) festgesetzt
Wesentlich ist, dass der Bebauungsplan Einzelhandel Gewerbegebiet-Ost ausschließlich Einschränkungen für zentren- und nahversorgungsrelevanten Einzelhandel regelt. Alle sonstigen Festsetzungen der jeweiligen Ursprungsbebauungspläne, insbesondere zu Art und Maß der baulichen Nutzung, bleiben vollumfänglich gültig.
Zulässige Nutzungen (Auswahl):
Im Bereich „Steingerüst“ und im Teilgebiet „EH GE-Ost“ sind unter anderem zulässig:
- Gewerbliche und industrielle Betriebe
- Produktions-, Montage- und Fertigungsnutzungen
- Lager-, Logistiknutzungen, Großhandel
- Handel (nicht zentrenrelev. Sortiment)
- Service-, Büro-, Schulungs- od. Fitnesscenterflächen
- Außenlagerflächen
Konkrete Entwicklungspotenziale:
Auf Basis der Grundstücksgröße, des Zuschnitts und des geltenden Planungsrechts ergeben sich insbesondere folgende Perspektiven:
- Errichtung zusätzlicher Hallen- oder Gewerbebauten
- Entwicklung eines Garagen- oder Stellplatzparks
- Entwicklung eines Gesundheits- oder Fitnesscenters
- Erweiterung der bestehenden Produktions- oder Lagerflächen
- Nutzung von Außenflächen als betriebliches Außenlager
- Langfristig denkbare Nutzungsänderungen oder Teilumwidmungen, z. B. für wohnähnliche oder gemischt genutzte Konzepte, vorbehaltlich zukünftiger planungsrechtlicher Anpassungen und Genehmigungen