Bergwiese in Altenau im Landschaftsschutzgebiet "Harz"
Zum Verkauf steht ein unbebautes Grundstück zur Größe von 1.830 m² am Mühlenberg in Altenau, innerhalb der H-Zone im Landschaftsschutzgebiet "Harz" (Landkreis Goslar), das als gesetzlich geschütztes Biotop (Bergwiese) deklariert ist.
Derzeit wird die Bergwiese mittels einer späten Mahd naturschutzgerecht gepflegt. Diese pflegerische Nutzung ist durch den künftigen Eigentümer beizubehalten, wobei einer Mahd der Flächen der Vorrang vor einer angepassten Beweidung zu gewähren ist, da diese die traditionelle Nutzung der Bergwiesen - insbesondere in Ortsnähe - darstellt.
Gem. § 30 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG sind auf gesetzlich geschützten Biotopen alle Handlungen nicht gestattet, die zu einer Zerstörung oder erheblichen Beeinträchtigung dieser führen können. Aus diesem Grund und durch die Lage im Landschaftsschutzgebiet ist die Nutzung der Bergwiese (z.B. als Bauland) - auch wenn es sich lediglich um einen Schuppen oder einen Unterstand für Tiere handelt - ausgeschlossen. Das Anpflanzen von Gehölzen ist ebenfalls nicht zulässig. Aufgrund des Schutzstatus ist damit lediglich eine landschaftspflegerische, landwirtschaftliche Nutzung in Form von extensiver später Mahd oder - in enger Abstimmung mit der Naturschutzbehörde - ggf. auch eine angepasste Beweidung möglich ist. Eine Nutzung als Standweide für z.B. Pferdehaltung ist dagegen ausgeschossen.
Merkmale
1.830 m² Grundstück
Grundrisse
Grundrisse
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Preisdetails
Kaufpreis
1200 €1.200 €
0,66 €/m²
Provision für Käufer
Provisionsfrei
Geschätzte Gesamtkosten
1.200 €1
Kaufpreis
1.200 €
1Der angezeigte Wert ist eine automatisch berechnete Schätzung von immowelt.
Lage
Mühlenberg, Altenau (38707)
Das Verkaufsobjekt befindet sich am Mühlenberg in Altenau, Landkreis Goslar, östlich des Ortskerns innerhalb eines größeren Bergwiesenkomplexes.
Weitere Informationen
Sonstiges
Ein Miteigentumsanteil an dem Verkaufsobjekt ist dem Land Niedersachsen im Rahmen einer Fiskuserbschaft zugefallen. Eine Fiskuserbschaft entsteht, wenn der bisherige Eigentümer eines Grundstückes verstirbt und sich entweder keine Erben ermitteln lassen oder die Erbschaft von den rechtmäßigen Erben ausgeschlagen wird. Insofern können zur Historie und der früheren Nutzung nur eingeschränkte Informationen abgegeben werden. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass nicht alle für einen Eigentümer wichtigen oder notwendigen Unterlagen beim Land Niedersachsen vorliegen. Die genannten Daten erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Interessentinnen und Interessenten werden zunächst gebeten, ihre Gebote schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins findet in geeigneten Fällen ein Nachgebotsverfahren statt, in dem den Bietenden die Möglichkeit eingeräumt wird, ihr Gebot zu erhöhen. Dieses Nachgebotsverfahren kann mehrfach wiederholt werden, bis ein endgültiges Höchstgebot gefunden worden ist. Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen.
Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden. Die Ausschreibung ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen ein Verkauf erfolgt. Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen.