2,5 Zimmer • 70 m² • 4. Geschoss • frei ab 01.06.2026
Wohnung zur Miete
750 €
2,5 Zimmer • 70 m² • 4. Geschoss • frei ab 01.06.2026
zentral gelegene 2,5-Zimmer DG-Wohnung mit Einbauküche - ohne Balkon-
Objektbeschreibung
Das Haus wurde 1991 Kernsaniert und bis heute stetig modernisiert. Eingangsbereiche beider Häuser 2018 (Türelemente mit elektrischer Schließung sowie eine neue Klingel- und Briefkastenanlege)
Die Wohnung befindet sich im 4. OG (DG) des Objektes. Sie verfügt über einen Flur, ein Schlafzimmer, ein Wohnzimmer, eine Küche, ein Bad mit Dusche/Badewanne, ein separates WC, einen Abstellraum und einem Kellerraum.
Ein PKW Stellplatz auf dem Parkdeck ist vorhanden und sollte für 50€ Stellplatz Parkdeck oder 60€ Stellplatz TG zur Wohnung dazu angemietet werden.
Bodenbeläge Design Vinyl-Boden und Fliesenboden
In der Wohnung befindet sich eine Einbauküche die vom Vormieter übernommen werden kann.
Badezimmer: Badewanne, Bad mit Dusche, Bad mit Fenster
Bodenbelag: Fliesen, Kunststoff, Linoleum
Reinigungsservice
Grundrisse
Verschaffe dir einen genauen Überblick über die Raumaufteilung.
Bausubstanz und Energie
Energieausweis
D
Baujahr1966
Zustand der ImmobilieGepflegt
HeizungsartZentralheizung
EnergieträgerGas
Mietkosten
Warmmiete
960 €
Kaltmiete
10,70 €/m²
750 €
Nebenkosten
100 €
Heizkosten
110 €
Zusätzliche Kosten
Miete pro Stellplatz
50 €
Kaution
2250 €2.250 €
Lage
Johannesplatz 4a, Stadtgebiet, Bühl (77815)
Das Haus befindet sich in zentraler Lage in der Nähe des Johannesplatzes. Sämtliche Geschäfte des täglichen Bedarfs befinden sich in unmittelbarer Nähe
Weitere Informationen
Besichtigungstermine
Besichtigungstermine finden nur nach schriftlicher Vereinbarung statt.
Kontaktaufnahme bitte nur über das Kontaktformular es werden telefonisch keine Besichtigungstermine vereinbart!
Vermietungsvorgaben
Eine Vermietung an potenzielle Mieter, die Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt beziehen ist seitens des Vermieters nicht erwünscht. Der Bezug von aufstockenden Leistungen durch Ämter wie z.B. Wohngeld wird akzeptiert.
Vor Abschluss eines Mietvertrages muss zwingend ein Nachweis über die letzten 3 Gehaltsnachweise erbracht bzw. ein Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag vorgelegt werden, oder ein Rentennachweis bzw. ein oder mehrere Bürge(n), welche(r) die Voraussetzungen erfüllt, vorhanden sein.
Stichworte
Versorgung: Städtische Wasserversorgung, Städtische Stromversorgung
Serviceleistungen: Hausmeister
Sonstiges: ISDN, frei werdend