Einfamilienhaus zum Kauf • als Kapitalanlage geeignet
979000 €979.000 €
6.043 €/m²
162 m² • 514 m² Grundstück
Neuwertiges Chalet mit seltenem FREIZEITWOHNSITZ - Nähe Kufstein
Ein seltener Freizeitwohnsitz der auch als Ferienwohnsitz bewohnt werden kann, befindet sich in einer sonnigen Toplage Nähe Kufstein.
Das Haus wurde 1969 in Massivbauweise gebaut und 2024 komplett neu gestaltet, kernsaniert und zu einem Chalet umgebaut.
Das Haus unterteilt sich wie folgt:
EG Garage mit großzügigem Vorplatz Heller Eingangsbereich mit Zugang zum KG und OG Großer Wohn- Essbereich mit schönem Blick auf die Berge und Zugang zur Terrasse bzw. in den Garten Abstellraum Gäste-WC mit Waschmaschinenanschluss
OG 3 Schlafzimmer schönes Badezimmer mit Dusche und WC
KG Wellnessbereich bzw. Wellnessraum Raum für Fitness oder Hobbyraum Heizungsraum Abstellraum
Gerne zeigen wir Ihnen die Immobilie persönlich.
Merkmale
Bezug: nach Absprache
514 m² Grundstück
Einbauküche, offene Küche
2 Stellplätze: Garage, Außen-Stellplatz
Bad/WC getrennt, Gäste-WC
Garten
Terrasse
Bergblick, Fernblick
Realisiere Dein Projekt
Bausubstanz und Energie
Der Anbieter hat keine Informationen zum Energieverbrauch bereit gestellt.
Baujahr1969/2024
Zustand der ImmobilieMassivhaus, neuwertig
HeizungsartFußbodenheizung
EnergieträgerÖl
Preisdetails
Kaufpreis
979000 €979.000 €
6.043,21 €/m²
Provision für Käufer
3,60 % (inkl. 20 % MWSt.) Käuferprovision vom Kaufpreis gerechnet. Zahlbar nach Unterzeichnung des beglaubigten Kaufvertrages.
Lage
Angerberg (6320)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Weitere Informationen
Sonstiges
Alle Angaben und Daten wurden mit äußerster Sorgfalt erstellt, beruhen jedoch auf Informationen des Auftraggebers auf Verkäuferseite. Frank Pfeiffer Immobilien übernimmt für deren Richtigkeit keine Haftung. Änderungen bleiben vorbehalten. Bitte beachten Sie die Widerrufsbelehrung, die Sie nach Ihrer schriftlichen Kontaktanfrage von Immowelt erhalten.
Der Auftraggeber auf Käuferseite (Interessent) verpflichtet sich, alle Angebote und Nachweise des Maklers streng vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Dritte sind auch Familienangehörige, Gesellschafter und/oder Vertreter oder Vertretungsorgane des Auftraggebers oder mit dem Auftraggeber gesellschaftsrechtlich verbundene Unternehmen. Gibt der Auftraggeber das Angebot bzw. den Nachweis an einen Dritten weiter und schließt dieser das nachgewiesene Geschäft ab, so schuldet der Auftraggeber die vereinbarte Provision.