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Wohnen im Innviertel
Auf dem ebenen, sonnigen Baugrundstück im beschaulichen, netten Schalchen, befindet sich ein älteres, massiv gebautes, bewohnbares Einfamilienhaus.
Das Grundstück ist eingebettet in eine angenehme Wohnsiedlung und dennoch zentral gelegen.
Infos zum Haus:
Wohnnutzfläche Haus: gesamt ca. 120 m²
Stockwerke EG + OG + DG (ausbaubar)
Badezimmer 1
WC 1
Zimmer 6
Heizung Kachelofen, Holz
Nebengebäude 3
Garage 1
Parkplätze außen ja
Keller nein
HWB Ref,SK: 358
fGEE, SK 4,81
Verfügbar nach Vereinbarung
Wohnen im Innviertel
Lebensqualität im schönen Innviertel
Die Lage dieses Grundstücks mit Haus im schönen Schalchen sorgt für eine entspannte Lebensqualität und ist dennoch zentral gelegen.
Geschäfte des täglichen Bedarfs sind in unmittelbarer Nähe und die
nächstgelegene Stadt Mattighofen fast angrenzend.
Auch die Sport und Freizeitangebote in der umliegenden Umgebung sind vielfältig und die Entfernungen zu den umliegenden Städten nicht weit, wie z.B.:
Braunau am Inn ( ca. 18 km) . Salzburg (ca. 41 km) . Ried im Innkreis (ca. 36 km) . Bad Füssing (ca. 38km) . Burghausen (ca. 34km) . Schärding (ca. 55km)
Informationen
Aus Diskretionsgründen werden nicht alle Details dieser Immobilie via Internet veröffentlicht. Bei Kaufinteresse können Fragen gerne bei einer Besichtigung geklärt werden.
Die Höhe der vom Käufer zu entrichtenden Provision beträgt im Falle des Erwerbs einer
Immobilie 3% (exkl. 20% MwSt) des beurkundeten Kaufpreises. Diese
Provision / Maklercourtage ist verdient und fällig mit Unterzeichnung des Kaufanbots durch Käufer und Verkäufer.
Wir weisen auf die Tätigkeit als Doppelmakler hin.
Sie erhalten mit dem Exposé auch die allgemeine Nebenkostenübersicht bei Kauf/Verkauf von Immobilien, sowie eine Widerrufsbelehrung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte
bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung ist schriftlich notwendig (Mail) sonst an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen durch Exposé, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.
Der Interessent wünscht ein vorzeitiges Tätigwerden (zB Übermittlung von Detailinformationen durch Exposé, Vereinbarung eines Besichtigungstermins) innerhalb der offenen Rücktrittsfrist. Der Interessent nimmt zur Kenntnis, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung (Namhaftmachung) das Rücktrittsrecht vom Maklervertrag verliert. Eine Pflicht zur Zahlung der Provision besteht aber erst nach Zustandekommen des vermittelten Geschäfts (Kaufvertrag, Mietvertrag) aufgrund der verdienstlichen, kausalen Tätigkeit des Maklers.
Besichtigungstermine
Besichtigungen:
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und stehen für eine Besichtigung der Liegenschaft gerne zur Verfügung.
Bitte haben Sie aber Verständnis, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Adressangabe beantworten können.