Weitere Informationen
Idyllisches Wohnen
Das Haus steht auf einer schönen Grundstücksfläche von ca. 523m2
im schönen Innviertel - dem beschaulichen, netten Schalchen
Die Liegenschaft verfügt über einen Anschluß an den Kanal und die Wasserversorgung erfolgt über einen eigenen Wasserbrunnen.
Das Haus wurde erst 2021 mit einem modernen Heizsystem ausgestattet.
Das EG des Hauses hat Fußbodenheizung und wird mit einer hochwertigen Ochsner Luftwärmepumpe beheizt.
Diese ist bereits für ca. 200m2 Wohnfläche dimensioniert, somit kann bei einem Ausbau des OG das bestehende Heizsystem voll verwendet werden!
Weiters wurde auch 2024 eine qualitativ hochwertige PV Anlage von 6,3kw am Grundstück installiert mit einem BYD Speicher mit 11kWh mit einem Fronius Wechselrichter.
Im Erdgeschoss kommt man über den Flur in die geräumige Küche und in das Wohn-/Schlafzimmer. Ebenso befindet sich im EG ein Badezimmer mit Dusche und Badewanne und ein extra WC Raum, sowie ein Abstellraum, welcher individuell genützt werden kann.
Neben dem Haupthaus gibt es noch eine Garage mit extra Abstellraum und eine Holzhütte für Gerätschaften bzw. Holzlagerung.
Über der Garage und dem Abstellraum ist noch zusätzlich ein Raum, welcher sich zur Wohnnutzung oder als Arbeits- bzw. Büroraum rasch fertigstellen lässt.
Die Einfahrt vorne und hinten wurde auch neu gemacht inkl. dem Sickerschacht.
Somit wurde Stellplatz für mehrere Fahrzeuge geschaffen, bzw. auch für ein Auto mit Anhänger.
Die Fixkosten sind aufgrund der eigenen Wasserversorgung, sowie dem effizienten Heizsystem und der Stromversorgung mittels PV sehr niedrig !
HWB Ref: 144,5
fGEE 1,06
Wohnen im Innviertel
Lebensqualität im schönen Innviertel
Die idyllische Lage dieses Hauses im schönen Schalchen sorgt für eine entspannte Lebensqualität und ist dennoch zentral gelegen.
Geschäfte des täglichen Bedarfs sind in unmittelbarer Nähe und der
nächstgelegene Stadt Mattighoen ist nur ca. 3km entfernt.
Auch die Sport und Freizeitangebote in der umliegenden Umgebung sind vielfältig und die Entfernungen zu den umliegenden Städten nicht weit, wie z.B.:
Braunau am Inn ( ca. 18 km) . Salzburg (ca. 41 km) . Ried im Innkreis (ca. 36 km) . Bad Füssing (ca. 38km) . Burghausen (ca. 34km) . Schärding (ca. 55km)
Informationen
Aus Diskretionsgründen werden nicht alle Details dieser Immobilie via Internet veröffentlicht. Bei Kaufinteresse können Fragen gerne bei einer Besichtigung geklärt werden.
Das Haus wird teilmöbliert verkauft. Fotos dienen deshalb als Symbolfotos.
Die Höhe der vom Käufer zu entrichtenden Provision beträgt im Falle des Erwerbs einer
Immobilie 3% (exkl. 20% MwSt) des beurkundeten Kaufpreises. Diese
Provision / Maklercourtage ist verdient und fällig mit Unterzeichnung des Kaufanbots durch Käufer und Verkäufer.
Wir weisen auf die Tätigkeit als Doppelmakler hin.
Sie erhalten mit dem Exposé auch die allgemeine Nebenkostenübersicht bei Kauf/Verkauf von Immobilien, sowie eine Widerrufsbelehrung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte
bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung ist schriftlich notwendig (Mail) sonst an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen durch Exposé, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.
Der Interessent wünscht ein vorzeitiges Tätigwerden (zB Übermittlung von Detailinformationen durch Exposé, Vereinbarung eines Besichtigungstermins) innerhalb der offenen Rücktrittsfrist. Der Interessent nimmt zur Kenntnis, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung (Namhaftmachung) das Rücktrittsrecht vom Maklervertrag verliert. Eine Pflicht zur Zahlung der Provision besteht aber erst nach Zustandekommen des vermittelten Geschäfts (Kaufvertrag, Mietvertrag) aufgrund der verdienstlichen, kausalen Tätigkeit des Maklers.
Besichtigungstermine
Besichtigungen:
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und stehen für eine Besichtigung der Liegenschaft gerne zur Verfügung.
Bitte haben Sie aber Verständnis, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Adressangabe beantworten können.
Stichworte
Sonstiges/Wohnen: Hobbyraum
Versorgung: Eigene Wasserversorgung, Städtische Stromversorgung, Eigene Stromversorgung
Sonstiges: frei werdend