Bauträgertraum: Zinshaus auf weitläufigem Grundstück mit Entwicklungspotenzial
Zum Verkauf steht ein attraktives Zinshaus mit zwei Wohnungen auf einem großen, sonnigen Grundstück in ruhiger, stadtnaher Lage. Die Immobilie verfügt über mehrere Garagen und ausreichend Parkplätze, ideal für eine komfortable Nutzung oder zukünftige Entwicklungen. Ein voll unterkellerter Bereich bietet zusätzlichen Stauraum und vielseitige Nutzungsmöglichkeiten. Der romantisch bewachsene Garten schafft ein ansprechendes Ambiente und lädt zum Verweilen ein. Aufgrund der Lage und Grundstücksgröße eignet sich das Objekt besonders gut für Investoren oder Bauträger mit Entwicklungspotenzial. Einkaufsmöglichkeiten, öffentliche Verkehrsanbindungen und Infrastruktur sind gut erreichbar. Das Grundstück bietet Spielraum für Erweiterungen oder Neubauten. Insgesamt stellt dieses Zinshaus eine vielversprechende Kapitalanlage mit nachhaltigem Wertsteigerungspotenzial dar.
Merkmale
Bezug: nach Absprache
vermietet
2.181 m² Grundstück
Garten
Waschraum
voll erschlossen
Grundrisse
Grundrisse
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Bausubstanz und Energie
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Baujahr1960
Zustand der Immobilierenovierungsbedürftig / sanierungsbedürftig
Preisdetails
Preis auf Anfrage
Provision für Käufer
3 % zzgl. 20% USt. inkl. MwSt.
Lage
Gartenstr. 86/ 86 a, Simbach, Simbach am Inn (84359)
Die Gartenstraße 86 in Simbach am Inn liegt ruhig und dennoch zentral, mit schneller Anbindung an die A94 über die nahegelegene Anschlussstelle Malching. Einkaufsmöglichkeiten, das Stadtzentrum sowie Schulen sind bequem erreichbar. Der Bahnhof Simbach am Inn ist nur wenige Minuten entfernt und sorgt für gute regionale Verkehrsanbindung. Die Lage bietet Investoren und Bauträgern optimale Voraussetzungen für verschiedene Entwicklungsprojekte.
Weitere Informationen
Sonstiges
Nach Einschätzung der Gemeinde besteht auf dem Grundstück Gartenstraße 86 grundsätzlich die Möglichkeit zur Errichtung von Mehrfamilienhäusern. Die Gartenstraße weist insgesamt eine heterogene Bebauung auf, in der sich auch mehrere Mehrfamilienhäuser in unmittelbarer Nähe befinden. An diesen Gebäuden kann sich eine zukünftige Bebauung orientieren. Über die endgültige Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder die Notwendigkeit eines Bebauungsplanes entscheidet das Landratsamt bzw. der Stadtrat.
Interessenten können sich gerne direkt an die Gemeinde wenden, um weitere Informationen zu erhalten.
Ich freue mich auf Ihre Anfrage!
Stichworte
Distanz zum Kindergarten: 1.00, Distanz zur Grundschule: 1.00, Distanz zur nächsten Einkaufsmöglichkeit: 0.50, Distanz zum Gymnasium: 1.00, Distanz zum Flughafen: 92.00, Distanz zur Autobahn: 10.00, Distanz zu U-/S-Bahn: 1.50, Distanz zum Bus: 0.50, Distanz vom Zentrum: 0.50, Distanz zur Hauptschule: 1.00