Ein Energieausweis ist für diesen Gebäudetyp nicht notwendig.
Preisdetails
Kaufpreis
251850 €251.850 €
230 €/m²
Provision für Käufer
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Geschätzte Gesamtkosten
251.850 €1
Kaufpreis
251.850 €
1Der angezeigte Wert ist eine automatisch berechnete Schätzung von immowelt.
Lage
Waldburg (88289)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Das Baugebiet inkl. dem Mischgebiet "Gehrenäcker II" liegt am südlichen Ende des Kernortes - direkt angrenzend an das Landschaftsschutzgebiet und wird über einen Kreisverkehr in der Bodnegger Straße erschlossen.
Weitere Informationen
Sonstiges
Vergabeverfahren
Die Gemeinde Waldburg hat im Mischgebiet des Bebauungsplangebiets „Gehrenäcker II“ einen Bauplatz zu vergeben. Der Gemeinderat hat beschlossen, den Bauplatz Nr. 31 gegen Höchstgebot zu vergeben.
Es handelt sich um ein Mischgebiet nach § 6 BauNVO, was eine gesetzlich geforderte Durchmischung von ca. 50% bezogen auf den Gewerbe- bzw. Wohnanteil zur Folge hat. Die hier angebeteten Grundstücke können mit reinen Wohngebäuden, Gewerbegebäuden oder Gebäuden mit einer Mischnutzung bebaut werden.
Es werden mehrere Bauplätze werden zum Verkauf angeboten.
Bei diesem Inserat handelt es sich um Bauplatz Nr. 7:
Größe des Platzes: 1.095 m²
Typ nach Bebauungsplan: Typ 1a
Hier sind bis zu zwei Vollgeschosse als Einzelhaus möglich. Die Grundflächenzahl liegt bei 0,40 und als Dachform ist ein Sattel-, Pult- oder Walmdach vorzusehen. Weitere Festsetzungen finden Sie im Bebauungsplan.
Das Mindestgebot liegt bei 230 €/m².
Bei Interesse lassen Sie uns bitte Ihr Angebot unter Verwendung des entsprechenden Formulars (Anlage 3, vgl. unsere Homepage) mit allen erforderlichen Angaben zukommen.
Ihr Angebot richten Sie bitte auf dem Postweg an die folgende Adresse:
Gemeindeverwaltung Waldburg
Vergabestelle Bauplätze
Hauptstraße 20
88289 Waldburg
Sie können Ihr Angebot auch in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung Waldburg einwerfen oder zu den Öffnungszeiten des Rathauses persönlich abgeben.
Bitte beachten Sie, der 02.03.2026 um 11:30 Uhr ist eine Ausschlussfrist. Das bedeutet, dass Gebote, die nach der Frist eingehen (maßgebend ist das Datum und die Uhrzeit des Eingangs bei der Gemeindeverwaltung), leider nicht berücksichtigt werden können.
Weitere Informationen zur Bauplatzvergabe können über die Homepage der Gemeinde Waldburg eingeholt werden (www.gemeinde-waldburg.de)
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Joachim Rittler (E-Mail: joachim.rittler@gemeinde-waldburg.de, Tel.: 07529/9717-34).