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Lage:
Der 21. Bezirk ist flächenmäßig der zweitgrößte Bezirk Wiens.
Obwohl es sich um einen Randbezirk handelt ist man aufgrund der guten Infrastruktur gut an das öffentliche Verkehrsnetz gebunden. Es gibt mehrere Straßenbahnlinien, die auf direktem Wege zum Gürtel führen. Von dort aus, ist der Weg ins Zentrum nur noch ein Katzensprung.
Auch für Naturliebhaber eignet sich der Bezirk wunderbar, da man hier nicht von Beton umgeben ist und auch unmittelbar an der Donau ist.
Die Weinbaukultur prägt zusätzlich den ländlichen Flair.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er - entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers - einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
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Bausubstanz und Energie
Heizwärmebedarf (HWB)
C
Gesamtenergieeffizienz (fGEE)
Der Anbieter hat keine Daten zum Energieausweis hinterlegt.
Baujahr1970
Zustand der ImmobilieNeubau
EnergieträgerFernwärme
Mietkosten
Gesamtmiete
599 €
Nettokaltmiete
19,79 €/m²
464,74 €
Betriebskosten
79,81 €
Kaution
5 Bruttomonatsmieten
Weitere Preisinformationen
Nettokaltmiete: 464,74 EUR
Lage
Voltagasse, Wien (1210)
Prager Straße, Donaukanal Straße, Donau
Weitere Informationen
Sonstiges
DOPPELTÄTIGKEIT/NAHEVERHÄLTNIS Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als DOPPELMAKLEr tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende WIRTSCHAFTLICHE und FAMILIÄRE Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus REGELMÄSSIGER GESCHÄFTLICHER VERBINDUNG.
WIDERRUFSBELEHRUNG UND RÜCKTRITTSRECHTE BEI FERNABSATZ- UND AUSSERGESCHÄFTSRAUM-VERTRÄGEN Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden. Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit - bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist - sein Rücktrittsrecht verliert. Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt. Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.
Stichworte
Anzahl der Badezimmer: 1, Anzahl der separaten WCs: 1, Bundesland: Wien